Übernimmt Sozialamt oder Jobcenter meine Jahresabrechnung vom Garten?
Hallo
Bin ALG ll Empfänger und besitze seid vorigem Jahr von meinen Schwiegereltern den Garten. Nun habe ich meine Jahresabrechnung bekommen von 400,00€. Habe auch 2 Kinder im Alter von 12 Jahren und 1 Kind von 6 Monaten. Kann ich beim Amt von Übernahme der Kosten beanragen und bei welchem Amt.Habe gehört es übernimmt das Jugendamt oder Sozialamt. Wer kann mir helfen damit ich nicht meinen Garten verliere.
2 Antworten
Echt jetzt?
Die Kosten für einen Kleingarten sind mit Sicherheit nicht sozialhilferechtlich relevant.
Beantragen kann man ja vieles.
Sog. “Leistungen zur Teilhabe“ könntest Du mit Aussicht auf Erfolg beantragen. Aber dazu gehört der Kleingarten, oder was-auch-immer-für ein Garten sicherlich nicht dazu.
Wie....400,- € Kosten für einen Kleingarten im Jahr und dafür soll auch noch die Allgemeinheit, also auch ich aufkommen ? :-(
Was ist das für ein " Kleingarten " ? Meinst du die Frage wirklich ernst ? Würdest du meine, ich zahle für meinen Garten 50,- € Stromkosten im Jahr, übernehmen ?
Gib den Garten den Schwiegereltern zurück, wenn er euch finanziell überfordert und nutzt ihn gemeinsam.
" geteiltes Leid ist halbes Leid " !!!
tja, manchmal bin auch ich einfach nur sprachlos ...... :-(
Dabei bilde ich mir ein, ein überdurchschnittlich großes Verständnis für Alg2 Probleme zu haben.
Bevor ich nach unter gescrollte hatte, kam mir fast genau der gleiche Text in den Sinn.