Übernachtungskosten für Außendienstmitarbeiter als geldwerter Vorteil?
Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet und viel bei Kunden vor Ort ist, muss ihm dann, wenn er für ein paar Tage am Firmenstandort ist (ca. 100km von Homeoffice entfernt) für Übernachtungskosten der geldwerte Vorteil abgezogen werden?
Danke für Eure/Ihre Antworten.
Dennis
1 Antwort
Nein. Übernachtungskosten (durch Hotelrechnung nachgewiesen), die durch den Arbeitgeber vollständig erstattet werden sind kein geldwerter Vorteil. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übernachtungskosten höher oder geringer sind, als die Übernachtungspauschalen sind.
Ist in der Hotelrechnung ein Frühstück aufgeführt, ist die Verpflegungsmehraufwandspauschale (nicht die Hotelrechnung oder der Frühstücksbetrag) um 20% zu kürzen.
Sollte der Arbeitgeber die Übernachtungskosten nicht übernehmen, bleibt dem Arbeitnehmer nur die steuerliche Absetzbarkeit über die eigenen Werbungskosten in seiner Steuererklärung. Diese Vorgehensweise ist i.d.R. jedoch nachteilig für den Arbeitnehmer.
Lesenswert: http://www.spesen-ratgeber.de/geschaeftsreise/