Übergabeprotokoll Wohnung?

2 Antworten

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Etwaige Mängel an der Mietsache müßte der Vermieter darlegen und beweisen. Wenn der ein Übergabeprotokoll ungenau formuliert, schießt er sich ein Eigentor.

Das mit den Fotos ist besonders originell. Sicherlich werden diese Fotos doch nicht an Ort und Stelle ausgedruckt und auf das Protokoll geklebt. Woher soll man denn dann wissen, welche Fotos während des Übergabetermins angefertigt wurden.

Mein Tipp kann eigentlich nur sein, auf eine präzise Formulierung all der Umstände zu bestehen die zu Deinen Gunsten sind.

Wenn Du mit den Feststellungen im Protokoll nicht einverstanden bist, würde ich entweder die Unterschrift ganz verweigern oder aber mit einem Zusatz versehen. Dieser Zusatz könnte zum Beispiel lauten: Bestätigt wird ausschließlich die Rückgabe der Mietsache am heutigen Tage inklusive der Rückgabe der hier verzeichneten Schlüssel.

Eigene Fotos zu machen und einen Zeugen dabei zu haben ist sicher keine schlechte Idee.


Privatier59  13.03.2018, 20:14

Danke für den Stern!

Snooopy155  12.03.2018, 19:24

Da heute in der Regel ja nur noch digitale Fotos gemacht werden, kann man im Protokoll auch den Entstehungszeitpunkt und die Bildnummer im Protokoll festhalten.

Privatier59  12.03.2018, 19:34
@Snooopy155

Der Hausmeister schießt Fotos weil er zu faul zum Schreiben ist. Ob der bereit wäre, seine Digitalkamera auf die genannten Daten zu überprüfen, diese auszulesen und auf dem Protokoll zu notieren? Irgendwie mag ich daran nicht glauben.

Andri123 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 20:17
@Snooopy155

Also, wie ist Deine Meinung? Kann ich ein Übergabeprotokoll mit dem Verweis “siehe Photos“ unterschreiben? Sind dje Daten digitaler Photos überhaupt fälschungssicher und gerichtsseitig anerkannt?

Privatier59  12.03.2018, 20:27
@Andri123

Mir sind Computerprogramme bekannt mit denen man Daten von Digitalfotos nachbearbeiten kann. Insofern ist es mit der Fälschungssicherheit also nicht so weit her.

Allerdings könntest Du Dir ja an Ort und Stelle Kopien der Digitalfotos ziehen. Dazu reicht, wenn Du zum Beispiel ein Laptop dabei hast auf das die Kopien der Fotos gezogen werden.

Ich sehe bei Fotos aber ein ganz anderes Problem: Man müßte schon eine sehr gute Digitalkamera mit entsprechendem Zubehör dabei haben um alle relevanten Details aufnehmen zu können. Eine häufig vorkommende Beanstandung an mieterseitig erfolgten Malerarbeiten ist beispielsweise, dass Anstriche fleckig oder ungleich sind. So etwas läßt sich fotografisch nur sehr schwer erfassen.

Andri123 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 21:32
@Privatier59

Ja, natürlich. War eine Rückfrage an snoopy.

In einem Protokoll kannst Du auch Deine abweichende Meinung wiedergeben, wenn Du es in den Fingern hältst.

Die Formulierung "Siehe Photos" ist inhaltlich völlig unbestimmt. Theoretisch und praktisch können später Photos vorgelegt werden, die nach dem Übergabetermin mit später entstandenen Schäden aufgenommen wurden und Dir dann untergejubelt werden sollen.

Es ist zumutbar, dass jedes Foto aufgeführt und näher den Raum, die Lage und der (vermeintliche) Schaden bezeichnet wird.

"Fotos von neulich" kannst Du vergessen, denn zwischenzeitlich könnten die Beschädigungen o.ä. eingetreten sein. Wenn Fotos, musst Du die gleichen Fotos machen.