Teilzeit (ca. 600€ netto) + Honorarvertrag (580€ pro monat) steuern?
Hi, Ich arbeite seit schon 1 Jahr als Teilzeit und ich bekomme ca. 600€ netto pro monat. Mit solche vertrag zahle ich meine Sozialabgaben usw. Jetzt fange ich gleichzeitig mit einem Honorarvertrag (580€ pro monat) an und ich möchte wissen, ob ich mehr Sozialabgaben und/oder Steuern zahlen muss. Bin 25 Jahre alt, ledig, zahle meine Wohnung (miete).
1 Antwort
Mit 19 Stunden pro Woche gilt Deine Stelle nicht als Vollzeitstelle.
Es kann sein, ass Deine Krankenasse den Steuerbescheid sehen will.
Auf jeden Fall sin eine Bruttoeinkünfte aus der Anstellung höher, als die aus dem Honorarvertrag.
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung fällt auf das Honorar nicht an.
Steuern vermutlich auch nicht, denn von dem Honorar kannst u ja noch Deine Kosten abziehen.
600,- netto in Gleitzone sind ca. 715,- brutto. 8.580,-, 1.000,- AN Pauschale 1.900,- Versorgepauschale = 5680,-. 580,- * 12 =6.960,- euro
Ab hier ist es natürlich reine Schätzung, weil wir die Tätigkeit nicht kennen.
Es könnte die Übungsleiterpauschale zutreffen, oder eben nur Betriebsausgaben. Ich denke, wenn man sich bemüht, wir man schon insgesamt ca. 2.900,- Euro Abzüge finden.
Nur wenn man gar keine Abzüge findet, würden Deine 500,- zutreffen.
Aber gutes Auge, gratuliere.
Fühle mich geehrt.
Es war mehr Pi mal Daumen, naja hab schon etwas hochgerechnet.
Aber nicht jeder hat solche Gelder auch jederzeit zur Verfügung, und mancher muss das dann eben zurücklegen.
Ps. Sind die insgesamt 600+580= 1180€ * 12 nicht mehr als die 9000-etwas dass man pro jahr bekommen kann steuerfrei?
9.000,- Euro das ist Internetwissen. Der Grundfreibetrag ist 2021 9.686,- Euro. Ausserdem bekommt ein Arbeitnehmer den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000,- Euro und die Vorsorgepauschale von 1.900,- Euro.
Von den Honorareinnahmen kannst Du außerdem eine Kosten abziehen (es ist eine selbständige Arbeit), oder (da kommt es auf den Träger an) den Übungsleiterfreibetrag von 2.400,- Euro.
Naja, so 500,-€ würde ich jedenfalls für eine eventuelle Steuernachzahlung mindestens zurücklegen. Wie hast Du das geschätzt?