mutmaßlich liegt hier der Irrtum vor, daß Sie sich als "Arbeitnehmerin" fühlen, tatsächlich aber Honorarkraft waren. Als Dozentin waren Sie zwar keine Gewerbetreibende i.S. der Gewerbeordnung müssen aber dennoch Ihr Einkommen/Honorar aus dieser Tätigkeit als Einkommen zusammen mit Ihren weiteren Einkommen versteuern - ob das Einkommen unter 400 EUR/Monat lag spielt in diesem Fall keine Rolle, da Sie keine geringfügig beschäftigte pauschalbesteuerte Arbeitnehmerin waren für die der Arbeitgeber bereits pauschal die Steuer bezahlt hat - d.h. SIE allein sind nun für die Versteuerung (oder die Nichtversteuerung) verantwortlich.
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