Stufentische Hilfskraft auf 450€ + Kleingewerbe - was ist zu beachten?
Hallo
Ich bin Student und besitze ein Kleingewerbe bei dem ich rund 700€ im Monat verdiene (2019). Jetzt habe ich eine Studentische Hilfskraft Stelle auf 450€ Basis angeboten bekommen.
1. Gibt es irgendwelche Dinge die ich definitiv beachten muss?
2. Werden verdienst aus dem Studentenjob und Gewinn aus dem Kleingewerbe zusammengerechnet bezogen auf die Freigrenze von 9000 €?
3. Sollte ich meine Kleingewerbe Tätigkeit ein wenig einschränken um möglichen Nachteilen aus dem Weg zu gehen?
4. Was muss ich meinem baldigen Arbeitgeber mitteilen, gibt es dort etwas zu beachten ?
Vielen Dank schonmal
Grüße
2 Antworten
ein 450,- Euro Job wird als Minijob abgerechnet und nicht als Werkstudentenanstellung. Im Prinzip zeigt es nur, dass Dein Arbeitgeber keine Ahnung hat, sondern lieber seinen Steuerberater fragen sollte, denn ihr könntet bei besserer Vertragsgestaltung Geld sparen.
Dein kleingewerbe" ist wohl eher ein Gewerbe als Nebenerwerb, was aber für die Besteurung egal ist.
Da Gewinne aus Gewerbebetriebe praktisch nie gleich hoch sein könnten (zumindest nach meiner Erfahrung), wären da in Sachen Steuern, die Hintergründe (welche Art Gewerbe, welcher Kundenkreis, Umsatz, Kosten, Gewinn) schon interessant.
Die Grenze von 9.000,- Euro, ist inzwischen 9.168,- Euro. Ausserdem ist das das "zu versteuernde Einkommen," da werden z. B. die Krankenversicherungsbeiträge noch vorher abgezogen.
Und selbst wenn der Betrag überschritten wird, sind die anfallenden Beträge gering (14 % auf den übersteigenden Betrag am Anfang).
Wenn es ein Minijob ist, dann wird der durch den Arbeitgeber pauschal versteuert und gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.
Wenn es ein Midijob wäre gehört er mit in die Erklärung.
Aber da gehen noch andere Freibeträge runter (Arbeitnehmerfreibetrag 1.000,-, Vorsorgepauschale 1.900,- usw.).
Was ich nicht verstehe ist die Phobie speziell bei Studenten wegen der Grenze von 9.168,- Euro (in 2019). auf eventuell 100,- euro zu verzichten, nur weil man ggf. 14,- Euro Steuer darauf zahlt, ist doch seltsam.
Schreib eine Liste viele Stunden die selbständig arbeitest. Wird das vom Geld und der Zeit zuviel, verlierst du deine billige Studentenversicherung !!!!!
Was juckt dich die "Freigrenze" für den 1 Euro danach zahlst du keine 1% Steuerm ??
Du musst am Jahresende eine Einkommensteuererklärung machen für den Gewerbejob. Der andere ist pauschal besteuer und wird nicht zusammengerechnet (für die also Steuerfrei)
Davon kann man die "Ausgaben" abziehen: Klopapier, Kaffee, Fahrt zu Messe nach Berlin, Papier, Benzin, Computer........
Okay vielen dank für die antwort.
Ich arbeite im Eventbereich. Von Catering, Veranstaltungsbetreuung, Lagerarbeit und Kundenakquise habe ich da alles dabei.
Möglicherweise habe ich dann etwas falsch verstanden und es handelt sicht eher um einen Midijob. Werde ich erfahren sobald es in die Vertragsdetails geht.
Die Frage: "Werden verdienst aus dem Studentenjob und Gewinn aus dem Kleingewerbe zusammengerechnet bezogen auf die Freigrenze von 9.168 €?" steht jetzt noch aufjedenfall im Raum.