Steuerbarkeit Tochterunternehmen? (Twitch = Amazon?)?
Hallo,
ich habe einen Partnervertrag mit dem amerikanischen Streamingportal Twitch.inc und erhalte gelegentlich Zahlungen von dieser Plattform.
Jetzt ist es allerdings so, dass ich plötzlich von Amazon (bzw. Amazon Tax Central) Steuerformulare erhalten habe, welche die Quellensteuerfreiheit in den USA bestätigen. (Scheinbar hat Amazon Twitch mal aufgekauft).
Meiner Auffassung nach ist Twitch Inc in den USA Leistungsempfänger und somit hier nicht steuerbar, da ich auch die Zahlungen von Twitch Inc. erhalte.
Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob nicht trotzdem theoretisch Amazon als Leistungsempfänger in Frage kommen kann, da sie der eigentliche Eigentümer sind, womit eine EG-Leistung vorliegen könnte.
Denn in den AGB von Twitch steht z.B., dass Käufer welche auf dieser Plattform einkaufen, Geschäfte steuerlich in Luxemburg behandelt werden. Da die Steuerformulare über Amazon kamen, stellt sich mir nun die Frage ob nicht theoretisch auch eine Leistung ohne mein Wissen steuerlich nach Luxemburg ausgelagert werden kann, weil warum sonst sollte Amazon mir die Steuerformulare zusenden.
Wie kann man das genau definieren, wer nun Leistungsempfänger ist?
*EG-Leistung
(...) *EU-Bürger, welche auf der Plattform einkaufen (...)
1 Antwort
ich habe einen Partnervertrag mit dem amerikanischen Streamingportal Twitch.inc
Hier sind doch die Vertragspartner genau beschrieben. Wo gibt es denn da Unsicherheiten.
Offenbar geht es hier um elektronisch erbrachte sonstige Leistungen an einen im Ausland ansässigen Unternehmer.
Demnach ist Ort der Leistung das Ausland und nicht das Inland. Daher ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar - bei vollem Vorsteuerabzug.
Wie die Amerikaner das regeln, kann dir doch nun wirklich egal sein. Die werden sicherlich eine dem deutschen § 13b vergleichbare Regelung haben.
womit eine EG-Lieferung vorliegen könnte.
Das habe ich nicht verstanden. Wir kann eine Streaming-Dienstleistung eine Lieferung sein?
Und wovon Amazon jetzt der Eigentümer ist, ist auch unklar.
Vielleicht kannst du das ganze Konstrukt ja mal verstehbar erläutern?
Alles richtig.
Es ist doch egal, wer Anteilseigner deines Geschäftspartners ist.
Das mit der pro-forma-Rechnung ist Unsinn, denn es wird sicherlich Abrechnungen geben, aus denen ersichtlich ist, wieviel Geld du bekommst. Das und zur Not der Kontoauszug genügt doch allen handels- und steuerrechtlichen Anforderungen.
Dein Steuerberater schein wohl schon älteres Semester zu sein. Früher™, als ich noch frisch war und einen älteren Chef hatte, hatte der auch sowas gemacht. Ich hab es schon damals nicht verstanden.
Nein eine Abrechnung gibt es tatsächlich nicht, lediglich eine interne Übersicht innerhalb der Plattform, aber das ist ja auch recht irrelevant.
Dann scheint es wahrscheinlich aber auch nicht unbedingt "falsch" zu sein, wenn man sich für Zahlungen außerhalb der EU eine intere (Ab)Rechnung für die eigene Buchhaltung schreibt, lediglich eher unüblich, wenn ich das richtig verstanden habe, denn diese Meinung im Bezug auf Twitch scheint relativ verbreitet zu sein.
Vielen Dank für die Bestätigung! :)
lg.
Genau, ich bin wie gesagt auch der Meinung, dass Twitch der Leistungsempfänger ist, aber es hätte ja trotzdem sein können, dass es theoretisch auch Regelungen gibt, von denen ich nichts wusste (in meinem Kopf wuseln ständig irgendwelche komischen "es kann ja sein, dass......" Gedanken).
Ich hatte mich in der Ursprungsfrage verschrieben und dies schon in der Ergänzung korrigiert. Es ist ein bisschen blöd, dass man hier nicht jederzeit seine Beiträge bearbeiten kann.
Amazon scheint mittlerweile der Eigentümer von Twitch zu sein, da diese das Unternehmen Twitch aufgekauft haben.
Ich bin wie gesagt selbst der Meinung, dass Twitch der Leistungsempfänger ist, das ganze ist auch eher eine rhetorische Frage, eben weil in meinem Kopf mal wieder irgendwelche Gedankengänge entstanden sind.
Das ganze hat folgenden Ursprung:
Wie du schon richtig erkannt hat, handelt es sich um eine elektronische Leistung. Ich streame auf der Plattform live und Zuschauer können z.B. ein monatliches Abo abschließen, wodurch sie gewisse Vorteile innerhalb der Livesendungen erhalten. Diese Zahlungen gehen an Twitch und dieses wiederum zahlt mir einen vertraglich vereinbarten Teil dieser Einnahmen aus.
Ein Steuerberater schreibt z.B., dass man wie z.B. bei Google eine Art Pro-Forma Rechnung schreiben soll mit dem Vermerk auf Reverse Charge (diese müssen i.d.R. auch nicht versendet werden, steht in den AGB der Plattformen).
Beim Finanzamt bestätige man mir nun, dass man dies nur innerhalb der EU macht und in diesem Fall ein einfacher Vermerk auf dem Zahlungsbeleg "nicht steuerbar" ausreicht, also auch keine Rechnung geschrieben werden muss, weil Twitch ausserhalb der EU liegt.
Daraufhin habe ich mich aber nun gefragt, wieso der Steuerberater und auch viele andere sagen, dass man auch für Twitch eine Rechnung schreiben soll und der naheliegenste Schluss war für mich, dass vielleicht doch in irgendeiner Form eine EG-Leistung vorliegt.
Und Recherchen dabei haben eben ergeben, dass Twitch mittlerweile von Amazon aufgekauft wurde und auch der Fakt, dass man die Steuerformulare über Amazon abruft und auch dass EU-Käufer, welche z.B. ein Abo bei mir abschließen laut AGB steuerlich gesehen ein Geschäft in Luxemburg abschließen.
Und das wiederum hatte in mir eben diese Frage ausgelöst, ob es nicht vielleicht Wege gibt, dass ich als Leister plötzlich auch eigentlich ein Geschäft mit Amazon innerhalb der EU mache (also quasi eine Art innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nur eben auf steuerlicher Ebene). Das sind halt so die komischen Gedanken, die manchmal durch meinen Kopf wuseln und mir manchmal das Leben unnötig schwer machen, weil es könnte ja sein, das......"
lg.