Status Freiberufler: Kosten Zweitstudium (für Berufswechsel) steuerlich absetzbar?
Ich bin freiberufliche Übersetzerin, möchte jedoch meinen Beruf wechseln. Dazu beginne ich im Herbst ein Studium an der Universität (Lehramt Gymnasium Deutsch und Englisch). Ich werde jedoch weiterhin als freiberufliche Übersetzerin arbeiten um mir dieses Studium zu finanzieren - mindestens noch vier Jahre. Meine Frage: Kann ich die Kosten für das Studium (Studiengebühren, benötigte Bücher, etc.) steuerlich absetzen und wenn ja in welcher Form? Vielen Dank für eine Antwort!
2 Antworten
Da das Studium zu einem Beruf führt der nciht freiberuflich ausgeübt wird, können es keine Betriebsausgaben sein. Pädagogik braucht man nciht zum übersetzen.
Also kann man es als vorweggenommene Werbungskosten für den Beruf der Lehrerin abziehen. Es kommt also in die Anlage N, und die werden dann als negative einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet
Die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf müssten sich über die Sonderausgaben absetzen lassen. Nicht über die Werbungskosten.