Stadtwerke setzten meinen Keller unter Wasser
Die Stadtwerke haben bei Bauarbeiten einen Fehler gemacht und meinen Keller geflutet. Ein Rohr ist beschädigt und dann gab es eine Kettenreaktion oder so, ich weiß nicht genau. Jedenfalls wurde mir gesagt der Schaden wird übernommen. Mein Problem ist dass ich jetzt nicht weiß ob der Kaufpreis erstattet wird oder der momentan Wert der beschädigten Dinge. Kann mir jemand weiterhelfen?
4 Antworten
Deine Frage zielt dahin, ob Neuwert oder Zeitwert erstattet wird. Der Unterschied ist insbesondere bei Gebrauchsgegenständen ganz erheblich.
Insofern habe ich eine schlechte Nachricht für Dich: Haftpflichtansprüche werden immer nach dem Zeitwert vergütet. Wenn Deine eigene Versicherung, insbesondere Deine Hausratversicherung, die Regulierung übernehmen würde, wäre die Lage für Dich wesentlich angenehmer, denn die zahlt Dir den Neuwert. Ich hoffe doch, Du hast den Schaden vorsorglich auch da angemeldet?! Falls nicht, dann ist äußerste Eile angesagt.
Da Du uns keine Einzelheiten zu dem Schadensereignis mitteilst und uns auch Deine Versicherungssituation nicht bekannt ist, kann natürlich derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich um einen Leitungswasserschaden handelt. Lass Dich von Deiner Versicherung dazu beraten.
Wenn die Stadtwerke den Schaden verursacht haben, müssen diese auch für den Schaden aufkommen. Du solltest allerdings schnellstens einen Ortstermin (an dem betreffenden Objekt) mit den Stadtwerken vereinbaren und den Schaden schriftlich dokumentieren. Unbedingt auch Fotos dazu machen. Dann die Stadtwerke bitten, Dir eine Bestätigung auszustellen, dass sie den Schaden angerichtet haben. Weigern sich diese solltest Du die Stadtwerke schriftlich mit einer Notfrist von 7 Kalendertagen zur Stellungnahme auffordern. Verstreicht diese Frist (was ich mir nicht vorstellen kann) wirst Du nicht umher kommen einen Gutacher mit der Dokumentation zu beauftragen.
Die Haftpflichtfrage wurde schon beantwortet. Nun solltest du deinen Forderungskatalog im Detail auflisten und mit Belegen beweisen. Wenn keine Belege mehr da sind, dann aus Katalogen, Internet usw. den Preis ermitteln und einen Ersatzbeleg machen. Ebenso das Angebot eines Handwerkers beifügen, was die Instandsetzung des Raumes betrifft. Und was dir sonst noch einfällt und du belegen kannst. Dann ist erst mal eine Summe als Verhandlungsmasse auf dem Tisch. Die wirst du vielleicht nicht bekommen und wirs dich auf einen Vergleich herunter handeln müssen. Selbst aktiv werden und nicht auf die Stadtwerke warten. Auch die schon angesprochenen Fotos sind wichtig !
Hier können die Stadtwerke weiterhelfen. Zunächst solltest Du mit diesen die Modalitäten klären.
Umzugskosten (Verpacken, Abholen, Lagern, Zurückbringen, Auspacken der Gegenstände und Möbel im Keller)
Schadenskosten an Gegenständen und Möbeln im Keller
Trockungskosten (vor allem Stromkosten, das wird teuer)
ggf. Schäden am Estrich oder Bodenbelag, sofern vorhanden
Wenn das quantifiziert ist, kannst Du eine Forderung stellen und sehen, wie die Antwort der Stadtwerke darauf lautet. Dann ist klar, ob das Deinen Vorstellungen entspricht, oder ob weitere Schritte einzuleiten sind.