Antwort
Wenn die Stadtwerke den Schaden verursacht haben, müssen diese auch für den Schaden aufkommen. Du solltest allerdings schnellstens einen Ortstermin (an dem betreffenden Objekt) mit den Stadtwerken vereinbaren und den Schaden schriftlich dokumentieren. Unbedingt auch Fotos dazu machen. Dann die Stadtwerke bitten, Dir eine Bestätigung auszustellen, dass sie den Schaden angerichtet haben. Weigern sich diese solltest Du die Stadtwerke schriftlich mit einer Notfrist von 7 Kalendertagen zur Stellungnahme auffordern. Verstreicht diese Frist (was ich mir nicht vorstellen kann) wirst Du nicht umher kommen einen Gutacher mit der Dokumentation zu beauftragen.