Üblicherweise sollte eine solche Vollmacht nur eine Änderung nach Rücksprache mit Dir beinhalten.
Warum suchst Du dir nicht einen Makler in deiner Region? Das ist persönlicher, kürzere Wege und definitiv vom Service besser als in der Anonymität in einer Internetfirma zu verschwinden?

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Das wäre
Privathaftpflicht und, ganz wichtig, Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein Vermögensaufbau für das Alter macht auch Sinn, sollte aber recht flexibel besser über Investmentfonds und nicht über Versicherungen erfolgen.

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Wenn Beide "Freiwillig" versichert sind - was auch für Beihilfeempfänger gilt - stellt sich die Frage nicht da Sie die freie Wahl haben Ihre Kinder zu versichern wo und bei welchem Elternteil Sie möchten..

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Es gibt Stellen die Dir das ausrechnen. Deine Bezügestelle oder ggf. auf dein Versicherungsvertreter. Die haben mit Sicherheit entsprechende Tools für eine Versorgungsanalyse/-berechnung.

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Prinzipiell ist der KK egal woher die Einkünfte kommen, darauf zahlt er Beitrag.

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Ich habe meine allerersten Schritte beim Vorgänger, der HMI, gemacht. Ich kann Dir folgendes sagen:

Eine gesetzliche Vorgabe von Provisionen gibt es nicht.

450,00 hört sich viel an, ist es aber nicht. Denn bei dem was Du da anbieten/verkaufen musst um das zu erhalten würdest Du an anderer Stelle, z. B. als Agentur einer regulären Versicherung das 4-5-fache erhalten.

Weiterhin wird man dich dazu bringen deine Freunde und Verwandten "anzubaggern", was unschön ist.

Irgendwann wirst Du kaum noch Kunden haben und das Ganze aufgeben.

Dann wird dein "Vorgesetzter" oder dessen Vorgesetzter DEINE Kunden abgrasen, ihnen davon erzählen das da Unregelmässigkeiten auftauchten und man die von Dir geschlossen Verträge prüfen müsse.

Bei der Prüfung findet man im Haus der Ergo ein "besseres" Produkt, macht den Vertrag neu und storniert deinen Vertrag. Das Ergebnis: Der Typ hat dann dein Geld, Du musst die stornierten Verträge zurückzahlen und hast Zeit und Geld geopfert, deine Freunde und Verwandten denken ggf. das Du ein Betrüger bist, bzw. es bleibt ein bitterer Nachgeschmack.

Lass die Finger davon! Das Struckisystem macht nur Leute reich die oben an der Pyramide sitzen, bzw. kein Gewissen haben.

Wenn du in den Vertrieb willst such Dir ein solides Unternehmen, geh z.B. zur DeBeKa - da gibt es Gehalt und Provision, eine fundierte Ausbildung......

Ich hab das alles durch, sehr unschön, das garantiere ich Dir.

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Die KV kann das nicht mal "eben so" verlangen. Entscheidend ist was in deinem Vertrag zur Wohnsitzverlegung (vorübergehend oder auf Dauer) steht wenn die Rechnungen nicht auf das deutsche Kostenniveau begrenzt sind.
Um Dir diese Frage beantworten zu können müssten wir wissen welche Tarife, welcher Gesellschaft Du geschlossen hast und ob Du deinen Wohnsitz auf Dauer oder nur vorrübergehend-und seit wann - verlegt hast.

Bitte also mehr Infos.

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Wenn Die Ehefrau, was zu erwarten sein dürfte, nicht zu 09/10 in  einer gesetzlichen KV war wird Sie in deinem Beispiel eine PKV im Alter mit Vollbeitrag nutzen müssen.
Aber: Da die  gesetzliche rente bei einem Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Beitragszahlung gerade mal 1300-1400 Euro liegt wird sie wohl nicht über die Höchstgrenzen im Sinn der Beihilfe kommen.

Also keine Panik!

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Ja, das darf sie.

Letztlich ist sie regulierende Instanz.

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Da es um eine privatrechtlich Verfügung zu Lebzeit handelt fällt das Sterbegeld nicht unter die Erbmasse. Du kannst es behalten.

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Eine Versicherung, egal welche, verschenkt nichts.

wenn Du ein pauschales Angebot bekommst dann kannst Du davon ausgehen das man zum eigenen Vorteil kalkuliert und mit dem Angebot besser dasteht als mit der regulären Leistung.

Jedoch, ohne genau zu kennen was Du versichert hast-die Diagnosen und der Inv-Grad sind-das Angebot aussieht - ist es unmöglich Dir Rat zu geben.

Wende dich an einen Anwalt.

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Letztlich kann Dir das hier keiner beantworten.

Je nach Gesellschaft, Vertrag, Tarif und Klausel(n) gibt es unterschiedliche Varianten.

Also frag doch deinen Versicherungsmensch und lass Dir seine Antwort schriftlich geben.
Warum? Wenn er Dir eine falsche Auskunft gibt haftet er, da Du auf seiner Auskunft entscheidest und dann muss er für etwaige Fehler der Beratung "geradestehen".
Erleidest Du einen wirtschaftlichen Verlust muss er, bzw. seine Versicherung, deinen Schaden ersetzen.

Oder Du schreibst deine Versicherung an und fragst. Du musst Ihnen ja nicht verraten das Du so kurz vor der Entscheidung stehst.

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Wie Jürgen schon schreibt ist das definitiv abhängig vom Standort des Gebäudes, also der "Risikoanschrift".

Leider sind die, in gleicher Antwort, aufgeführten Vergleichsportale nicht allzu genau und so fehlen Spezialversicherer oder die durchaus existierenden Spezialtarife einiger Makler.
Du solltest die Vergleichsportale für ein erstes sondieren nutzen und Dir dann einen spezialisierten Makler suchen. Ggf. hat der etwas besseres. Und wenn nicht mach den Vertrag deiner Wahl mit Ihm, damit Du auch - was in den Vergleichsportalen nicht so ist - auch Service hast wenn mal was ist.

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Leider nein, mir ist sowas nicht bekannt.

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Wie schon von den Kollegen beschrieben ist deine Info offensichtlich falsch. Nur der Verlust deines Status als Beamter kann in die GKV führen. Und ob das in HH so kommt wie angedacht bleibt abzuwarten.
Derzeit ist deine bestehende Variante also offenbar die beste Variante. Einzig über die Tarife und den Anbieter könnte man sich unterhalten, aber dazu reicht ein solches Forum nicht aus.

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Die Pflicht besteht. wer das nicht einhält baut sich einiges an Schulden auf denn eines Tages kommt das raus. Das kann dann sehr teuer werden...

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