Spekulationssteuer / Zweitwohnsitzsteuer?
Keine Erhebung der Spekulationssteuer bei Verkauf und vorheriger Eigennutzung der Immobilie über einen 3-Jahreszeitraum (min. 365 Tage + min. 2 mal 1Tag)?
O.K, aber ...
.. wie findet die Prüfung des vorherigen Bewohnens der Immobilie bei einem späteren Verkauf überhaupt statt? Woher nimmt das Finanzamt die Information? Vermutlich muß ich mich an der Adresse anmelden.? Hauptwohnsitz?
Ist es also sinnvoll, die An- bzw. Ummeldung u.U. schon während der laufenden Renovierungsarbeiten zu machen, um den Zeitrahmen möglichst dann auch zu Nutzen? Und falle ich dann automatisch in die Zweitwohnsitzsteuerpflicht, weil ich für den Zeitraum der Renovierung dann faktisch ja noch in der alten Wohnung (selbe Stadt) wohne? Ergo also in den Augen der Stadt zwei Wohnsitze habe?
Es ist halt so, dass wir eine renovierungsbedürftige größere Wohnung erworben haben, um dort künftig selbst zu wohnen. Nun stellen uns meine Eltern aber plötzlich in Aussicht, deren Haus in absehbarer Zeit zu übernehmen, weil diese sich wiederum verkleinern wollen. Somit würden wir unsere neue Wohnung dann wieder verkaufen müssen. Also möchten wir natürlich nicht Gefahr laufen, nachher Spekulationssteuer zu zahlen, die nicht notwendig gewesen wären, wenn wir nur bloß noch ein paar Tage oder Wochen gewartet hätten. Teuer genug ist das Ganze auch so schon.
Vielen Dank
3 Antworten
Die Zweitwohnungssteuer fällt natürlich mit der Anmeldung an.
Das Melderecht hat tatsächlich ja mit der Eigennutzungsfrist nichts zu tun. Eine Anmeldung im neuen Haus kann natürlich ein hilfreicher Nachweis sein.
Aber vielleicht beruhigt Dich ja auch der Hinweis, dass die ESt. auf den Veräusserungsgewinn gar nicht anfällt, wenn das Objekt zwischen Kauf und Weiterverkauf nicht vermietet wurde, sondern nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. 23 EStG.
Wie das FA prüft, weiss ich nicht.
Es stellt sich die Frage, warum das Finanzamt eine Prüfung vornehmen sollte.
In Deiner Steuererklärung steht doch, was Sache ist (oder etwa nicht?).
Zur Meldebehörde geht man, wenn man umgezogen ist.
Melderecht ist nicht Steuerrecht.