Spekulationssteuer / Zweitwohnsitzsteuer?


19.12.2019, 19:21

Es ist halt so, dass wir eine renovierungsbedürftige größere Wohnung erworben haben, um dort künftig selbst zu wohnen. Nun stellen uns meine Eltern aber plötzlich in Aussicht, deren Haus in absehbarer Zeit zu übernehmen, weil diese sich wiederum verkleinern wollen. Somit würden wir unsere neue Wohnung dann wieder verkaufen müssen. Also möchten wir natürlich nicht Gefahr laufen, nachher Spekulationssteuer zu zahlen, die nicht notwendig gewesen wären, wenn wir nur bloß noch ein paar Tage oder Wochen gewartet hätten. Teuer genug ist das Ganze auch so schon.

Vielen Dank

3 Antworten

Die Zweitwohnungssteuer fällt natürlich mit der Anmeldung an.

Das Melderecht hat tatsächlich ja mit der Eigennutzungsfrist nichts zu tun. Eine Anmeldung im neuen Haus kann natürlich ein hilfreicher Nachweis sein.

Aber vielleicht beruhigt Dich ja auch der Hinweis, dass die ESt. auf den Veräusserungsgewinn gar nicht anfällt, wenn das Objekt zwischen Kauf und Weiterverkauf nicht vermietet wurde, sondern nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. 23 EStG.

Wie das FA prüft, weiss ich nicht.

Es stellt sich die Frage, warum das Finanzamt eine Prüfung vornehmen sollte.

In Deiner Steuererklärung steht doch, was Sache ist (oder etwa nicht?).

Zur Meldebehörde geht man, wenn man umgezogen ist.

Melderecht ist nicht Steuerrecht.