Soforthilfe für Solounternehmer?
Hallo zusammen.
Meine Frage wäre, darf Mann Soforthilfe als Solounternehmer beantragen ,nur dann wenn das Geschäftskonto auf null ist?
Ich bemühe mich jetzt noch den Verkauf über Onlineshop anzukurbeln. Schneide ich mich damit ins eigene Fleisch?
Danke im Voraus.
2 Antworten
Es hieß dass man nur bei Existenzgefährdung die Hilfe bekommen darf... da zählt nicht nur das Geschäftskonto, wenn ich es richtig verstehe. Und wie schon im anderen Kommentar geschrieben, es wird geschaut wie hoch die laufenden Kosten sind. Wenn es einen um das Einkommen geht, ist er wohl auf ALG angewiesen. Kein Vergleich zur Kurzarbeit bei Arbeitnehmern...
Beantragen darf man immer alles was man will. Aber ob man die Soforthilfe bekommt ist fraglich. In den Medien wird es so dargestellt, als bekommt auch jeder Kleinunternehmer die Soforthilfe. Das stimmt aber so nicht. Es wird genau geprüft, was man an laufenden Kosten hat, die gedeckt werden müssen. Beispielsweise wenn ein Friseur schließen muss, aber trotzdem Ladenmiete und Löhne weiter zahlen muss. Dafür ist die Soforthilfe vorgesehen, aber nicht um den entgangenen Umsatz auszugleichen.