Sind Tante und Cousine bzw. Cousin in gleicher Weise erbberechtigt?
Der Neffe (Sohn des verstorbenen Bruders) meiner Mutter ist verstorben, auch die Mutter des Neffen und Großeltern sind tot. Von der Seite der Mutter des Neffen existieren 2 Kinder, die von der Schwester der Mutter (auch verstorben) stammen.
Erben die 2 den gleichen Anteil wie meine Mutter?
1 Antwort
Prüfen wir die gesetzliche Erbfolge.
Kinder hat der Verstorbene wohl nicht gehabt und auch keine Ehefrau, denn sonst hättet Du die bestimmt erwähnt.
Damit wären die Eltern die gesetzlichen Erben. Die sind verstorben.
Also die Großeltern. auch die sind verstorben.
Dann die Kinder der Großeltern. Somit die Geschwister der Eltern, somit auf Seiten des Vaters die Schwester, Deine Mutter (Tante des Verstorbenen).
Auf der mütterlichen Seite ist die Schwester verstorben. An deren Stelle treten deren Kinder.
Also nach dem Sachverhalt erbt Deine Mutter 1/2 und die beiden Kinder der Tante die andere Hälfte, also je 1/4.