Sind Kirchensteuern Sonderausgaben, die im Elster zwei mal angegeben werden müssen?

1 Antwort

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Wenn man Bruttoarbeitslohn bezieht mit einbehaltener Kirchensteuer muss man die einmal auf Anlage N und einmal als Sonderausgabe eintragen.

Der Wert bei den Sonderausgaben kann nämlich ein ganz anderer sein, z.B. durch Nachzahlungen aus Vorjahren oder durch Vorauszahlungen.


firlefanz0815 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 15:08

danke für die Antwort. Wie sieht es mit Verlustvorträgen aus dem alten Jahr aus? muss ich die extra irgendwo eintragen, oder sind die beim Finanzamt irgendwo gespeichert und meiner Nummer zugeordnet?