Sicherheitsinterresse mit Kaution verrechnet, zulässig?

1 Antwort

Die Nebenkostenabrechnung bezog sich wohl auf 2020? Dann hätte sie Dir bis 31.12.2021 zugestellt werden müssen. Der Vermieter hat demnach keinen Anspruch, die Zahlung von Dir zu verlangen bzw. mit der Kaution zu verrechnen.

Wenn für die 4 Monate in 2021 noch eine Abrechnung ansteht, darf er dafür einen gewissen Betrag bis dahin einbehalten. Da die Nachzahlung für ein ganzes Jahr bei 277,-€ lag, sind 250,-€ für 4 Monate aber übertrieben.


DerCAM  11.03.2022, 14:34
Da die Nachzahlung für ein ganzes Jahr bei 277,-€ lag, sind 250,-€ für 4 Monate aber übertrieben.

Es waren 4 Monate in der Heizperiode, auf die sich keine Ansparungen aus den Sommermonaten auswirken konnten.

Sunny98 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 14:41

Ja genau, die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf das Jahr 2020. Ich versuche weiter die Vermietung zu erreichen. Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Andri123  11.03.2022, 14:49
@Sunny98

Wieso schreibst Du denen nicht? Welches Datum steht auf der Abrechnung, die Dir vor 2 Wochen zugegangen ist? Wenn es ein Datum aus 2022 ist, kannst Du einfach schriftlich die sofortige Rückzahlung der 277,-€ fordern. Das werden die aufgrund eines Anrufes vermutlich eher nicht machen.

Zur angemessenen Höhe der Sicherheitseinbehaltung kann man eher etwas sagen, wenn man die ganze Abrechnung und die Höhe der Vorauszahlungen kennt. Da wirst Du Dich vermutlich nicht ohne weiteres durchsetzen können.