Warst du zu erst selbstständig und hast dann deinen Werkijob angenommen? Falls ja liegt das daran, dass du da dann automatisch in die Steuerklasse 6 rutscht und dein Gehalt sehr hoch versteuert wird folglich. Das meldet der Arbeitgeber an. Du müsstest dann also mit deinem AG sprechen, ob er das ummelden könnte. (Rutscht dann aber sehr sicher mit der Selbstständigkeit in eine höhere Steuerklasse, wenn du dort über 450 Euro verdienst) Du kannst auf der folgenden Seite auch nochmal schauen: https://www.anwalt.org/steuerklasse-6/ Da ist alles nochmal genauer erklärt. Hier ein Auszug: "Im Unterschied zu den anderen Lohnsteuerklassen, wird in Steuerklasse VI nicht der Arbeitnehmer einsortiert, sondern nur ein einzelnes Arbeitsverhältnis. Dies ergibt sich daraus, dass Steuerklasse VI immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat und damit mehrere Einkommen generiert.....Verdienen Sie in einem zweiten Arbeitsverhältnis mehr als 450 Euro, so wird dieser in Steuerklasse VI eingruppiert."

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Als Unternehmer bist du Verpflichtet einen Überblick zu behalten was mit deinem Firmeneigenen Fahrzeug passiert und wer es wann benutzt.

"In Deutschland gilt die Fahrerhaftung"

Quelle :https://www.bussgeldkataloge.eu/deutschland/bussgeldbescheid-einspruch.html

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Eigenkapital = Geld aus eigenen Ersparnissen , Fremdkapital= geliehenes Geld

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i.d.R haben Firmen ein festen Tag in dem sie die Gehaltsüberweisungen tätigen, deshalb wäre es am sinnvollsten gleich die Personalabteilung bei dir zu fragen.

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Ich würde auch auf Gewerbeanmeldung tippen

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Nein der Anhörungsbogen ist eher eine Gelegenheit Stellungnahme zum Vorfall zu nehemen.

"Sie müssen den Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht ausfüllen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern und sich mit Ihren Aussagen womöglich selbst zu belasten. Auch wenn ein anderer Fahrer hinter dem Steuer saß, sind sie nicht gezwungen, dessen Identität gegenüber der Behörde preis zu geben."

(Quelle: https://www.bussgeldkataloge.eu/deutschland/anhoerungsbogen.html)

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Vorab : Das wird ein auf und ab :)

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ohh die Sendung hab ich mir auch paar mal angeschaut.

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Ja da wird vermutlich noch was auf dich zukommen und ja du wirst denn Betrag an Irland nach irischem Verkehrsrecht abdrücken müssen. Ist ja schließlich in Irland passiert ;) Hier steht auch mehr drinn: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-irland/

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bei Überschneidung verfällt der 2.Mahnbescheid

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das ist eigentlich meistens schon im Tarifvertrag definiert

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soweit ich weiß ist ein zählt der Tag an dem du krank warst als Arbeitstag , der dir auch bezahlt wird . Wenn dein Chef dich dann mehr arbeiten lässt dann muss er dir entweder in anderen Wochen die Tage wieder gut schreiben oder dich mehr bezahlen

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Hast du ein Kleingewerbe angemeldet? Das habe ich damals auch gemacht

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