Selbstbeteiligung an Firmenfahrzeug
Hallo, folgende Ausgangslage: - mir steht ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf - Versteuerung durch die Listenpreismethode (1% Methode) - monatliche Selbstbeteilgung durch mich von 100€
Beispiel Listenpreis = 30.000€ --> GW-Vorteil = 300€ Frage: 1.) Der Geldwerte Vorteil mindert sich durch meine Zahlung von 100€ auf nun noch 200€, richtig? 2.) Mir ist folgendes nicht klar: Wie wird meine Zahlung genau verrechnet? Bleibt mein zu versteuerndes Bruttoeinkommen gleich hoch und ich zahle die 100€ von meinem Nettolohn oder kann ich die 100€ pro Monat von dem "normalen" Bruttolohn abziehen?
Ich hoffe Ihr versteht die Frage. Es ist schwer zu beschreiben.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
3 Antworten
Musst Du bei einem 30.000 Euro-Wagen 100,00 zuzahlen, versteuerst Du mtl. sowohl für 1%, als auch für 0,03% 200,00 Euro anstatt 300,00.
Vom Netto werden Dir dann jeweils diese Beträge + 100,00 Zuzahlung abgezogen. Die Zuzahlung muss bei den Abzügen ausgewiesen werden, ansonsten wird sie nicht als solche anerkannt.
In keinem Fall wird eine vorherige Bruttolohnkürzung als Zuzahlung angesehen. Hier läge Dein AG - falls so argumentiert wird - im Steuer- und Sozialversicherungsbetrugsbereich.
Weder einen Sozialversicherungsprüfer, noch den vom Finanzamt würden evtl. Bruttolohnkürzungen interessieren. Sie würden lediglich eine um 100,00/Monat zu niedrige KFZ-Versteuerung feststellen und nachversteuern, bzw. -verbeitragen.
ich kenne nur Nettozahlungen bei so einem Konstrukt. Damit kannst du das Geld deinem Arbeitgeber überweisen oder er zieht es von deinem Nettogehalt ab.
Anbetracht Deines Kommentars zu Tina...
Lass Dir das Gehalt um die 100€ kürzen, dann hast Du genau den von Dir beabsichtigten Effekt (jedenfalls den, den ich hinter Deiner Frage vermute)
Brutto bisher 4000 Brutto neu 3900 + 300 ergibt 4200
D.h. Du hättest für 200€ mehr Steuern und Sozialabgaben zu zahlen
Bei einer Zuzahlung, auch wenn des damit funktionieren sollte) fällt sonst mit Sicherheit irgendwas unter den Tisch
@Mikkey: Deine Idee funktioniert nicht. Er würde in diesem Fall einen um 100,00 zu niedrigen BLP versteuern. Eine Bruttolohnkürzung ist keine Zuzahlung.
Bitte entschuldige, aber die Praxis, die ich selbst dreimal kennengelernt habe war die folgende:
Vereinbartes Gehalt: x
"Wir können auch, wenn Sie auf y DM/Eur davon verzichten, ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen
Wirklich erlebt, beim dritten Mal wurde das Angebot von mehreren Firmenangehörigen wahrgenommen - ohne jegliche Probleme.
Welchen Gestaltungsmissbrauch siehst Du denn darin, einen Teil des vereinbarten Gehalts in Form der Firmenfahrzeugüberlassung zu leisten? Dabei werden ja nicht weniger Steuern und Sozialabgaben geleistet, sondern mehr.
@Mikkey: die Schilderung kam folgendermassen rüber:
Brutto alt: 3.000,00/Monat // Brutto neu 2.900,00, dafür nur 200,00 für Firmenwagen der 30.000 BLP hat = 3.100,00. Das geht nicht.
2.900,00 + 300,00 ginge, ist aber ein schlechtes Geschäft und war auch nicht Gegenstand der Frage..Es ging um Zuzahlung.
Jetzt erst dir Antwort gesehen...
In der Frage und den weiter gegebenen Kommentaren ging es darum. wie das zu gestalten sei.
Was spricht dagegen anstelle einer ausdrücklichen Zuzahlung von vornherein auf 100€ Gehalt zu verzichten? Einen Nachteil sehe ich hier weder auf Seiten von AN noch AG.
Bei einer Zuzahlung sind die Sozialabgaben bereits weg und kommen nicht wieder. Da nützt mir der beste Steuervorteil nichts. Nach meinem Weg fällt beides garnicht erst an.
Danke! :-)