Frage zu "geschenkten" Aktien von der Firma?
Am 16.03. bekommt bei uns in der Firma jeder Mitarbeiter 50 Aktien geschenkt. Kenne mich mit Aktien überhaupt nicht aus und ich verstehe es nur so dass uns dennoch durch diese "Schenkung" Geld vom Gehalt abgezogen wird. Dies möchte ich allerdings nicht. Es heisst folgendes:• Maßgeblich für die Höhe des geldwerten Vorteils ist der Eröffnungskurs der Aktie am 16. März 2016. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils berücksichtigen wir den Freibetrag für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen in Höhe von 360 Euro. Bei einem Kurs von z.B. 20 Euro sind 640 Euro steuer- und ggf. sozial-versicherungspflichtig (50 Aktien x 20 Euro - 360 Euro Freibetrag = 640 Euro). Heißt das also dass mir dann einfach so 350 Euro oder mehr von meinem Gehalt abgezogen werden? Ich komme so schon jeden Monat nur knapp über die Runden und wenn ich dann plötztlich 360 Euro weniger zur Verfügung habe, bekomme ich immense Schwierigkeiten. Was würdet ihr mir jetzt raten? Uns steht es auch frei diese Aktien zu verkaufen, was ich dann natürlich gerne wahr nehmen würde, da ich mir den finanziellen Verlust durch diese "Schenkung" nicht leisten kann. Wie funktioniert das mit dem Verkauf von Aktien und wie schnell geht das von statten bis ich die Auszahlung bekomme?
4 Antworten
Heißt das also dass mir dann einfach so 350 Euro oder mehr von meinem Gehalt abgezogen werden?
Nein! Wieso € 350 oder mehr? Vielmehr werden in dem betreffenden Monat € 640 mehr zu Deinem normalen Gehalt versteuert, d. h. Dein Steueraufwand steigt um € 640 mal Grenzsteuersatz. Wie hoch der Grenzsteuersatz annähernd ist, könnte ich Dir bei Kenntnis des letztjährigen zu versteuernden Einkommens sagen (siehe Steuerbescheid). Und die "Gehaltserhöhung" erhöht Deine Sozialabgaben, was Dir hinsichtlich der Rentenkomponente aber auch langfristig zugute kommt.
Andererseits kannst Du die Mitarbeiteraktien kurzfristig verkaufen; innerhalb von 2 Bankarbeitstagen nach Verkaufsorder hast Du das Geld (ca. € 1.000 minus Spesen minus Abgeltungsteuer minus Soli minus KiSt, insgesamt geschätzt 33 %) auf Deinem Konto.
Per Saldo bleibt also was für Dich übrig, es sei denn, der Börsenkurs ist zwischen Bezug und Verkauf abgestürzt.
PS: Ängstliche Zeitgenossen kaufen keine Belegschaftsaktien (siehe Antwort von hildefeuer). Optimisten kaufen Belegschaftsaktien. Aber Du solltest mal über Sparpotential bei Deinen Finanzen nachdenken;-)
Ich hoffe für Dich doch, daß es sich um börsennotierte Aktien handelt. Wo werden die denn verwahrt? Werden die in ein Wertpapierdepot des Mitarbeiters eingebucht? Dann muß man der Bank Auftrag zum Verkauf der Aktien erteilen. Den Gegenwert hat man -abzüglich der Bankgebühren- recht schnell auf dem Konto.
Ja, es handelt sich um börsennotierte Aktien soviel weiß ich. Die Firma hat uns einen Link zu einer Online-Bank mit Zugangsdaten ausgehändigt wo man dann sein Depot "online" verwalten kann. Wie gesagt bin ich etwas überfragt was ich nun am besten tun kann...
Gibt es bei Annahme des Geschenks eine Haltefrist ?
Das müßten wir wissen.
Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du sie ja sofort verkaufen.
Anderfalls mußt Du selbst entscheiden, ob Du Dir das Geschenk leisten kannst.
Das mit den sogenannten Belegschafts-Aktien lohnt sich selten. Experten haben für VW berechnet, das wenn man alle Belegschaftsaktien-Angebote in der Vergangenheit genutzt hätte, diese an einem einzigen Tag zum Börsen-Höchststand verkauft hätte, man wohl einen Gewinn gemacht hätte. Den Mitarbeitern von Alcatel wurden vor Jahren auch Belegschaftsaktien angeboten für 60€. Am Tag der Emmision lag der Kurs bei ca 44€. Die Geschäftsführung auf der Betriebsversammlung darauf angesprochen meinte, jeder könne selbst entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte oder nicht. Erklärungen wie dies zustande kam war, der Börsengang wurde eine gewisse Zeit zuvor geplant und da war der Kurs noch höher als 60€. Man hätte das Angebot zurückziehen können, tat es aber nicht wg vorliegender Reservierungen. Man ist also auf Dummenfang gegangen mit Erfolg.
Ich würde die Belegschaftsaktien ablehnen, wenn man sie nicht jederzeit wieder verkaufen kann. Sonst ist man meist angeschmiert und muss imaginäre Gewinne versteuern, die gar nicht realisiert wurden.