Muss man einer Handwerkskammer beitreten um selbstgemachte Holzprodukte online zu verkaufen?
Meine Frau interessiert sich sehr für das Holzhandwerk und hat bereits einige Einzelstücke angefertigt, die sehr guten Zuspruch bekommen. Es handelt sich dabei um diverse Produkte vom Frühstücksbrettchen, bis hin zu Schreibtisch-/Büro-Zubehör als auch Kleinmöbel. Wir würden die Produkte gern online anbieten, um zu schauen wie/ob sie sich verkaufen. Hierzu würden wir zunächst ein Kleingewerbe anmelden wollen. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, ob wir solche Produkte überhaupt vertreiben dürfen (in Kleinserie), ohne einer Handwerkskammer angehörig zu sein, geschweige denn Tischler oder gar Tischler-Meister zu sein, bzw. zu beschäftigen.
Über euren Rat wäre ich sehr dankbar!
1 Antwort
Deine Frau kann ein Gewerbe anmelden für "Bürozubehör aus Holz". Das hat keine Meisterpflicht. Wenn da dann ein Ständer für einen Drucker dabei ist, "so what."
Würde sie anmelden Kleinmöbel und Zubehör fürs Büro, wäre sie im Tischlerhandwerk und da gibt es die Meisterpflicht.
Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir sehr weiter.