Schweigepflicht/Datenschutz gebrochen?

3 Antworten

Es dürfen keine Namen (auch keine Vornamen) genannt werden, oder Details, auf die eine bestimmte Person geschossen werden kann,


gandalf94305  01.10.2022, 06:13
Es dürfen keine Namen (auch keine Vornamen) genannt werden, oder Details, auf die eine bestimmte Person geschossen werden kann,

Stimmt. Man sollte nie Dinge nennen, die dazu führen, dass auf eine Person geschossen wird. Hier geht es jedoch um ein insgesamt durch die gleiche Vertraulichkeit gebundenes Kollegium, das in der Betreuung genau dieses Kindes (und anderer) ohnehin zusammenarbeitet. Damit ist in diesem Fall die Nennung unbedenklich.

Die Schweigepflicht besteht doch bei solchen Themen nicht unter Kollegen. Nur außenstehende geht das nichts an!

Euer Job basiert doch mit darauf, dass genau diese Probleme an die Kollegen weitergegeben bzw. besprochen werden.

Die Betreuung der Kinder erfolgt i.d.R. kollektiv durch alle Erzieher/innen, d.h. da das gesamte Kollegium der gleichen Vertraulichkeit zu den Kindern unterliegt und alle im Prinzip auch mit den Kindern in gleichem Maße Umgang haben, kann durchaus im Rahmen solcher Konsultationen ein Austausch stattfinden.

Die Nennung von Nachnamen ist meist nicht erforderlich, da die Kinder durch ihre Vornamen und den Kontext bereits identifizierbar sind. Selbst in großen Einrichtungen, die mehrere Kinder mit dem gleichen Vornamen haben, dürfte durch den Kontext klar sein, um wen es geht.

Whatsapp wird als persönlicher Kanal für Mitteilungen verwendet. Man würde hier zwar nicht unbedingt vertrauliche Daten übermitteln, aber das ist ein Graubereich. Wenn die Details nicht in einer Whatsapp-Gruppe gepostet wurden, dann handelt es sich um bilaterale, persönliche Mitteilungen, die durch eine Verschlüsselung im Transit geschützt sind. Andere mit Zugang zum Handy könnten zwar auch die Nachrichten wahrscheinlich lesen, aber das unterliegt den allgemeinen Regeln für den Schutz von Daten auf Smartphones. Ich nehme mal an, dass beide Parteien eine PIN zum Schutz eingerichtet haben.

Ich sehe da keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder des Datenschutzes durch den Vorgang an sich.

Nicht zulässig wäre die Mitteilung solcher Details an andere Eltern oder Dritte, denn das würde dafür sorgen, dass die Informationen den Kreis der privilegierten Personen verlassen.


Answer123  30.09.2022, 22:36

Eine gute Zusammenfassung der Sach- und Rechtslage, sehe ich im Großen und Ganzen genauso.

Auch wenn ich die Nutzung von WA (in diesem Kontext) grundsätzlich nicht gut finde...

Linchen567 
Beitragsersteller
 30.09.2022, 19:37

Nein die Nachrichten sind nur in unserem Einzelchat. Mittlerweile hat sie den Account gelöscht und eine andere Nummer zugelegt. Ein Pin besteht nur im handy an sich nicht für Whatsapp selbst.