Andere Ansicht

Ich mag den Charme von Industriebrachen.

Ansonsten würde ich dir natürlich zustimmen.

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Mal aus eigener Erfahrung und ohne Zahlen gestützt:

Ich komme aus dem Handwerk und kenne dementsprechend auch viele andere Handwerker. Es ist Gang und Gäbe sich am Wochenende oder nach Feierabend etwas nebenher zu verdienen, da wird auch offen drüber gesprochen oder "Aufträge" hin und her geschoben. Am Nachbarzaun oder durch Empfehlungen kommen dann häufig schon die nächsten Aufträge nach. Die Aufklärungsquote geht hier gegen Null. Wie soll das auch gehen? Wer will nachweisen, dass Geld geflossen ist?

Es ist aber was anderes wenn in der Gastronomie oder auf Großbaustellen Leute schwarz beschäftigt werden. Hier kommt der Zoll gerne mal vorbei und prüft.

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Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

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Nein, musst du nicht.

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Er erhält doch Kindergeld und Waisenrente, das würde ich als finanzielle Hilfe bezeichnen.

Und wenn er über dem Schonvermögen ist mit seinem Guthaben, ist der Fall doch glasklar.

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Du musst die Frage präziser ausführen.

Schlaglöcher die unter die Bordanlage gehen? Das ergibt keinen Sinn.

Löcher und Beschädigungen im unmittelbaren Umfeld der Absenkung müssen repariert werden. Bilden sich stolperkanten, gibt es keine Abnahme.

Ist die unmittelbare Umgebung gemeint?

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Ich habe für eine Versicherung noch nie einen Termin gemacht, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ich mache alles online, per Mail oder Brief.

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Das Angebot ist ausgesprochen beschissen. Es ist lächerlich. Du kannst doch nicht wirklich in Betracht ziehen für solche Kreditkosten läppische 5500€ zu leihen?!

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Da wird nichts passieren, entspanne dich.

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