Schwanger in der Ausbildung?

3 Antworten

Ich habe (unbefristete) Vertrag schon unterschrieben aber jedoch Probezeit 6 Monate.

Kernpunkt - unterschriebener Arbeitsvertrag, somit bist Du nach geltendem MuSchG nicht mehr kündbar ..... musst also auch bei Freistellung weiterbezahlt werden.

Bis zum Ablauf Deiner Ausbildung und auch bis zum Eintritt der Mutterschutzfrist kannst Du nicht mehr zur "praktischen" Pflege eingestzt werden - also muss Dein Arbeitgeber versuchen einen anderen Platz finden, an dem Du einzusetzen bist - oder aber er muss Dich freistellen.

Hinsichtlich der Abschlussprüfung/en .... soweit es einen praktischen Teil gibt müsstest Du mit der Schulleitung / zuständigen Kammer klären, wie so etwas bei bestehender Schwangerschaft gehandhabt wird.


Mga23 
Beitragsersteller
 06.06.2021, 13:38

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Freistellung, dh. Ich kann quasi ohne zu arbeiten Gehalt bekommen, auch wenn ich in der Probezeit bin? Wer entscheidest das und unter welche Voraussetzungen ist das möglich? Vielen Dank im Voraus

wilees  06.06.2021, 15:55
@Mga23
Wer entscheidest das

Schlicht und ergreifend - das ist gesetzlich festgelegt.

Selbst wenn Du Dich jetz z.B. zum 1.Sept. bei eine anderen Einrichtung beworben hättest und einen AV erhalten hättest - könnte Dich diese nicht kündigen.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/besonderer-kuendigungsschutz-voraussetzungen-und-auswirk-1-mutterschutz_idesk_PI42323_HI1330681.html

Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.

Mga23 
Beitragsersteller
 06.06.2021, 13:33

Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hoffe praktische Prüfung und Rest meiner Ausbildung in der Psychiatrie ablegen / arbeiten zu dürfen, wenn mir AG entgegen kommt. Kennen Sie sich mit dem Thema aus, soll ich allein Pflegekammer kontaktieren?

Du wirst auf jeden Fall das Examen ablegen können. Das ist unabhängig von der Frage, ob Du in der Pflege arbeiten kannst. Wenn Du erst in SSw5 bist, dürfte das bis September kein Problem sein. Was das praktische Examen betrifft, solltest Du Dich informieren. Da wird es auch einen Weg geben (nur mündlich erklären, oder den praktischen Teil zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, etc.).

Du solltest dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du schwanger bist. Der muss dann beurteilen, welche Arbeiten Du machen kannst. Z.B. darfst Du nicht schwere Lasten (5 bzw. 10 kg) heben, oder Patienten umlagern, etc. Die Ausbildung kann aber trotzdem weiter gemacht werden. Da Du in Ausbildung bist, wird kein generelles Beschäftigungsverbot bestehen. Aber das muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

Der Vertrag zur Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung hat eine Probezeit. Das heisst, der Arbeitgeber könnte jederzeit, ohne Begründung, kündigen. Es hängt davon ab, wie er das beurteilt. Du solltest einfach offen mit ihm reden und besprechen, wie es weiter geht. Es besteht auch eine Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft, d.h. der Arbeitgeber bezahlt Dir den Lohn und bekommt das dann von der Krankenkasse erstattet! Es ist gut möglich, dass er Dich weiter im Betrieb halten will. Und wenn nicht, wirst Du schnell wieder eine andere Beschäftigung finden!

Hier kannst Du Dich einlesen:

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft | IKK classic (ikk-classic.de)

KomNet - Was ist bei einer werdenden Mutter bei Tätigkeiten in der ambulanten Pflege zu beachten? (nrw.de)

Ich wünsche Dir und Deinem Kind alles Gute!


wilees  06.06.2021, 13:18

Der Vertrag zur Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung hat eine Probezeit. Das heisst, der Arbeitgeber könnte jederzeit, ohne Begründung, kündigen.

Falsch ..... damit "entfällt von Anbeginn an die Probezeit" - eine schwangere Arbeitnehmerin ist selbst in der Probezeit nicht kündbar - auch wenn wie hier der unbefristete Vertrag erst z.B. im September beginnt.

AndiRat  08.06.2021, 10:04
@wilees

Du hast Recht. Das steht im 17 MuSchG: § 17 MuSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Die Kündigung einer Schwangeren geht nicht.

Das bedeutet, eine Kündigung - auch in der Probezeit - ist frühestens 4 Monate nach der Geburt möglich. Aber Voraussetzung für diesen Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, dass eine Schwangerschaft besteht.

wilees  08.06.2021, 11:44
@AndiRat

Und .... das ! kann im Falle X auch noch innerhalb der "Kündigungsfrist" erfolgen.

Mga23 
Beitragsersteller
 06.06.2021, 13:34

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und hilfreiche Links.

Du genießt den vollen Mutterschutz. Dieser beinhaltet auch den Kündigungsschutz.

Der Frauenarzt berät Dich, was das Beschäftigungsverbot angeht.

Vermutlich darfst Du ab sofort nicht mehr in der Pflege eingesetzt werden, ob Dein AG Dir einen alternativen zulässigen Arbeitsplatz anbieten kann, ????


Mga23 
Beitragsersteller
 06.06.2021, 12:22

Vielen Dank für Schnelles Antworten. Heißt das ich darf überhaupt nicht im Krankenhaus arbeiten? Oder nur am Patienten? Ich kann mir vorstellen dass wenn AG will mir eine Alternative finden kann, beispielsweise in der Psychiatrie, was körperlich relativ leicht ist. Dazu kommen noch die praktische Examen, die am Patienten gemacht werden müssen.