Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot (Schwanger)
Hallo, mein Mann und ich haben kürzlich geheiratet und müssen jetzt unsere Steuerklassen ändern. Ich war schon vor der Heirat in einem individuellen Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft), das noch bis zum regulären Mutterschutz Anfang September gilt. Darf ich jetzt von Klasse I in Klasse III wechseln, um mehr Nettolohn zu bekommen? Mein steuerpflichtiges Gehalt wird mir ja weiterhin gezahlt (Mutterschutzlohn lt. Mutterschutzgesetz). Mit dieser Steuerklassenänderung würde sich auch mein Mutterschutzgeld (während der Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung) und mein anschließendes Elterngeld erhöhen.
MfG Ipunzel
1 Antwort
Wenn Du die Änderung in Steuerklasse III für Dich beantragst, dann bedeutet dies, dass die bisherige Steuerklasse Deines Mannes (bisher wahrscheinlich III) n die Steuerklasse V abgeändert wird.
Wenn Ihr beide berufstätig seid, dann prüft doch welche Steuerklassenkombination für Euch die günstigste Variante ist - III / V oder IV / IV.
Hallo Snooopy155, vielen Dank für deine unglaublich schnelle Antwort!
In der Summe macht es für uns keinen Unterschied, welche Steuerklassen-Kombination wir wählen, das haben wir geprüft. Da du das individuelle Beschäftigungsverbot nicht erwähnst, gehe ich davon aus, dass du diesbezüglich keine Probleme siehst und den Mutterschutzlohn wie ein normales Gehalt ansiehst - was ich prinzipiell auch tun würde, mir aber eben nicht sicher bin. Danke nochmals.