Frage zu Auskehrungskonto?
Hallo, habe derzeit eine Pfändung auf meinem Konto laufen. Habe mit Gerichtsvollzieher eine monatliche Zahlung von 100€ ausgemacht.
Nun habe ich plötzlich ein Extrakonto bei meiner Banking-App, namens PSK-Auskehrungskonto, auf dem derzeit 180€ drauf sind. Mein Gesamtsaldo ist mein normales Konto plus das PSK. Heißt das ich kann dieses Geld nutzen, oder ist es schon das vom Gläubiger? Wie wird das gehandhabt?
Danke für Antworten!
1 Antwort
Das PSK-Auskehrungskonto ist ein separiertes Konto für alles, was über den Schutzbetrag hinausgeht, Beispiel: Du hast ein Nettoeinkommen von 1.400,-- EUR, der Pfändungsschutzbetrag liegt bei 1.200,--. Dann würden die pfändbaren 200,-- EUR auf das PSK-Auskehrungskonto (Pfändungsschutz-Auskehrungskonto) überwiesen. Sprich mit Deiner Bank, ob das Guthaben auf diesem Auskehrungskonto automatisch an den Gerichtsvollzieher überwiesen wird oder ob Du dazu eine Überweisung einstellen musst. Verfügen kannst Du über die Beträge auf dem PSK-Auskehrungskonto jedenfalls nicht.