Ich würde noch weitergehen wie obelix und sogar von einer Strafbarkeit wegen Untreue sprechen, was das Verhalten des Vermieter sicher darstellt.
Der Schadensverursacher haftet. Dies könnte aber selbst der Vermieter oder Eigentümmer sein, wenn er dir erlaubt hat, das Rad im Hausflur abzustellen. Denn er hat damit wohl eine Schutzpflicht übernommen. Aber das ist möglicherweise strittig.
Ich meine, dass du ja zunächst einmal nur die Erfüllung des Kaufvertrages verlangt hast, worauf wohl der Insolvenzverwalter keine Antwort gegeben hat. Es kommt aber wohl nicht darauf an, dass dein Produkt noch auffindbar ist, da es ja verarbeitet wurde. An diesem Erlös hast du somit immer das Recht der abgesonderten Befriedigung.
Nach meiner Auffassung eindeutig nein. Denn deine Freundin hat mit der Heizölfirma nichts zu tun oder auch nur ein Schuldverhältnis mit der Heizölverkäuferin, aber nicht mit dem Unternehmen begründet.
Ich würde schnellstmöglich die Arbeitsstelle wechseln und gleichzeitig das Arbeitsgericht einschalten oder besser noch sofort einen Anwalt aufsuchen.
Den Zeitwert der Hose, was heißt, den aktuellen Wert der Hose ist gleich der Wert einer neuen Hose minus Abzug neu für alt.
Ja, das geht. Es kann auch der Nutzer bzw. der Mieter oder Pächter zur weiteren Vermietung/Verpachtung berechtigt sein. Der Eigentümer oder Hauptvermieter müsste dann nur zustimmen. In deinem Bsp. geht dies, weil die Mutter zustimmt.
Es kommt darauf an, wer die Kosten zu tragen hat. Wenn es derjenige ist, der ein Erbe auszuzahlen hat, wird er natürlich versuchen, das Nachlassvermögen auch um diese Nachlassverbindlichkeiten zu bereinigen. Und das darf er wohl. Derjenige, der das Erbe geltend macht, hat wohl hier das Nachsehen, er muss sich die Grababdeckungskosten als Nachlasskosten von seinem Erbe vorab abziehen lassen.
Da musst du wirklich "arm" sein. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind glaube ich genau im Gesetz vorgeschrieben. Beantragen kannst du sie bei Gericht. Für die außergerichtliche Tätigkeit heißt sie Beratungshilfe für die gerichtliche Tätigkeit Prozesskostenhilfe.
So schnell wird ein Betreuer nicht abgesetzt. Du brauchst keine Sorge haben. Für eine Absetzung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die in deinem Fall sicher nicht gegeben sind. Die Absetzung nimmt auch nur das Gericht vor (wie ja die Bestellung selbst!).
Ich würde auch nurmehr eine kurze Zahlungsfrist setzen und anderenfalls die Klage in Aussicht stellen. Wird dann immer noch nich gezahlt, dann würde ich schleunigst zum Anwalt gehen.
Das geht wohl nicht, denn der Mieter zahlt ja die Gebäudeversicherung mit, die jetzt dafür einspringt. Ich denke, das kommt aber auch auf den Verschuldensgrad an. Wenn dem Mieter Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, nur dann haftet er und kann und wird ihn auch die Gebäudeversicherung auf Regress mit Erfolg in Anspruch nehmen.
Die Zahlung an den Gerichtsvollzieher befreit. Lies mal § 815 Abs. 3 ZPO. Die Bestimmung gilt entsprechend bei einer freiwilligen Zahlung wie ja wohl auch in deinem Fall.
Es kommt wohl darauf an, was du selbst bist und wofür du jemand einstellen willst. Soll er angestellt werden, um bei dir eine Lehre zu machen, z. B. in einem Handwerksbetrieb, dann müsstest du ein Meister sein mit Eintrag in der Handwerksrolle oder einen solchen beschäftigen. Da gibt es genaue Vorschriften, die beachtet werden müssen. Ansonsten geht eine solche Anstellung sicher nicht. Das gilt wohl auch bei vielen Freiberuflern, wenn sie jemand zur Ausbildung einstellen. Ansonsten sehe ich ebenso keine besonderen Voraussetzungen.
Mit Hinweis darauf, dass sie schon geleistet wurde in den letzten 3 Jahren. Dann wird der Gerichtsvollzieher deine Angabe überprüfen und dich in Ruhe lassen.
Ich schließe mich der Idee von wfwbinder an und würde ebenfalls an die Gemeinde schreiben und das zahlreiche Hundegebell mitteilen. Aber eigentlich geht dir ja dieses auf den Wecker. Demnach wirst du nicht viel von einer Nachricht haben, ob der Hundehalter Hundesteuer zahlt. Ich würde daher viel eher gegen das Hundegebell als Ruhestörung vorgehen.
Eine Aufhebung geht zwar durch Testament. Jedenfalls benötigt man dafür aber die Zustimmung des anderen. Diese Zustimmungserklärung bedarf darüber hinaus der notariellen Beurkundung.
Im Mahnverfahren prüft das Gericht die Berechtigung der Forderung nicht. Es werden nur bestimmte Zulässigkeitsformalien geprüft, z. B. ob überhaupt das angerufene Gericht dafür zuständig ist, ob es den beantragten Mahnbescheid erlassen darf. Du musst Widerspruch einlegen. Das Gericht hilft dir ansonsten nicht.
Du kannst von Glück sprechen, dass du das Auto heraus bekommen hast, ohne vorher zu zahlen. Kaum ein Autohaus wird lange warten, bis die Rechnung ausgeglichen ist. Ich denke dass die Mahnung spätestens binnen 2 Wochen erfolgt.
Über eine Lebensversicherung kannst du dessen Versicherungssumme vom Erbe fernhalten. Wenn ihr also beide versterbt, tritt hinsichtlich deines Nachlasses die gesetzliche Erbfolge ein. Das Bezugsrecht hinsichtlich deiner Lebensversicherung verbleibt bei deinem Bruder und geht auf die Kinder deines verstorbenen Freundes nur dann über, wenn du sie ausdrücklich als Ersatzbezugsberechtigte dafür bestimmst. Ansonsten gilt meines Erachtens das gesetzliche Erbrecht hinsichtlich der Versicherungssumme. Folglich wird der Teil, der durch das Ableben deines Freundes frei wurde, von Gesetzes wegen vererbt.