Schonvermögen bei Eigenanteil in der Kurzzeitpflege?

1 Antwort

Hallo,

ja, würde ich auch so sehen !

Lt. sog. Barbetragsverordnung (BarbetrV) wurde der Freibetrag bei Leistungen nach den Kapiteln 5 - 9 des SGB XII und hier nach Kapitel 7 bei Hilfe zur Pflege kürzlich auf 5.000 € angehoben.

Woher ich das weiß:Recherche

Andri123  12.09.2018, 11:21

Evtl. sind es auch 25.000,- Euro.

"NEU ab 1.1.2017: Art. 11 Bundesteilhabegetz sieht durch Ergänzung des SGB XII (§ 60a - Neu) vor, dass ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EURO für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII geschützt bleibt. Er muss nicht für Eingliederungshilfeleistungen eingesetzt werden.

Abweichende Regelungen gelten für Menschen, die Hilfen zur Pflege nach SGB XII erhalten. Sie dürfen einen zusätzlichen Betrag bis zu 25.000 EURO nur dann ansparen, wenn es sich dabei um Einnahmen aus (nicht-) selbständiger Tätigkeit handelt (Art. 11 BTHG § 66a-Neu SGB XII)." https://www.studentenwerke.de/de/content/eingliederungshilfe-und-hilfe-zur-pflege-verm%C3%B6gens-und-einkommensgrenzen

Andri123  09.06.2020, 12:07
@Sozialpatriot

Ja, gilt nur für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, nicht für Lebensunterhalt.