@HilfeHilfe: Vielen Dank für deine Antwort. Was meinst du mit unsere Lage ausnutzen? Beim Prozess sollte doch eigentlich unsere finanzielle Lage keinen Einfluss haben. Oder hat die Klinik bzw. Versicherung Möglichkeit das gegen uns ausszuspielen?
@Privatier59: Vielen Dank, dass du antwortest, auch wenn ich es schön gefunden hätte, nicht von dir wegen unserer Unwissenheit ausgelacht zu werden. Wir haben ein ernsthaftes Problem, mit dem wir uns nicht auskennen, wenn man dann auf der Suche nach Hilfe auch noch belächelt wird, ist das mehr als unangenehm. Dein Link widerlegt übrigens deine Aussage, dass Schmerzensgeldrenten unpfändbar sind. Da § 850b (2) besagt, dass diese Bezüge "wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers NICHT geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird" doch pfändbar sind. Da dies wohl bei meinem Vater der Fall ist, würde das Schmerzensgeld, nach meinem Verständnis gepfändet werden. Falls ich das jetzt auch falsch verstanden habe, wäre es schön, wenn du es uns erklären könntest.
Vielen Dank