Schenkung von im Ausland (EU) lebendem Vater - Schenkungsteuer?
Hallo und schönen Tag,
Unser Fall:
Mein Vater und ich sind EU-Bürger (Ungarisch). Mein Vater, der in Ungarn lebt möchte mir (ich mit zukünftigen angemeldete deutsche Adresse, zurzeit noch nicht) Geld schenken.
- Gilt mir als Inländerin und Erwerber doch "Persönliche unbeschränkte Steuerpflicht" und deswegen wird es nach deutschen Einkommensteuer als EInkommen versteuert?
- Zu welcher Steuerklasse werde ich eingeordnet als Erwerber und Kind des Schenkers? Steuerklasse I.? Entsteht dann kein Freibetrag?
- Wie hoch ist dann der Steuersatz? Wie kann ich es ausrechnen?
- In Ungarn, das wissen wir schon bescheid, weil Eltern an ihren Kindern ganz Steuerfrei schenken können, in unserem Fall entstehen keine Gebühre oder Steuer.
Vielen Dank für die Antworten!
1 Antwort
- Nein, mit Einkommen hat eine Schenkung nichts zu tun-
- Steuerklasse I ist richtig, es gibt eine Freibetrag von 400.000 Euro.
- Indem du dir § 19 ErbStG ansiehst und das dann ausrechnest.
Steinemann
10.02.2022, 16:40
@katapek
Zu versteuern ist der Betrag, der den Freibetrag von 400.000 überschreitet.
onnEVier245
11.02.2022, 07:14
@katapek
Steht doch da:
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Bis zum Freibetrag ist es kein steuerpflichtiger Erwerb.
Danke,
aber der dritte Punkt ist immer nicht klar.
Wenn ich bis zum 400.000 Euro Freibetrag habe das heisst, dass ich keinen Steuer bezahlen muß wenn der Schenkung nur bis 400.000 Euro steigt.
Aber da gibt diese § 19 ErbStG wo in der Tabelle steht: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10)bis einschließlich z.B. bei 75.000 Euro - 7% Prozentsatz. Bedeutet es, dass diese 7% muss ich so oder so bezahlen? Oder wird es berechnet nur wenn diese "bis zu 75.000 Euro"Summe als "Überschuss" über die 400.000 Eur gibt? Also wenn die Schenkung mehr als 400.000 Euro ist.
Vielen Dank nochmals!