Schenkung von im Ausland (EU) lebendem Vater - Schenkungsteuer?

1 Antwort

  • Nein, mit Einkommen hat eine Schenkung nichts zu tun-
  • Steuerklasse I ist richtig, es gibt eine Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Indem du dir § 19 ErbStG ansiehst und das dann ausrechnest.

katapek 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 16:22

Danke,

aber der dritte Punkt ist immer nicht klar.

Wenn ich bis zum 400.000 Euro Freibetrag habe das heisst, dass ich keinen Steuer bezahlen muß wenn der Schenkung nur bis 400.000 Euro steigt.

Aber da gibt diese § 19 ErbStG wo in der Tabelle steht: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10)bis einschließlich z.B. bei 75.000 Euro - 7% Prozentsatz. Bedeutet es, dass diese 7% muss ich so oder so bezahlen? Oder wird es berechnet nur wenn diese "bis zu 75.000 Euro"Summe als "Überschuss" über die 400.000 Eur gibt? Also wenn die Schenkung mehr als 400.000 Euro ist.

Vielen Dank nochmals!

Steinemann  10.02.2022, 16:40
@katapek

Zu versteuern ist der Betrag, der den Freibetrag von 400.000 überschreitet.

onnEVier245  11.02.2022, 07:14
@katapek

Steht doch da:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Bis zum Freibetrag ist es kein steuerpflichtiger Erwerb.