Schenkung bei Demenz dürch den Vertreter?

1 Antwort

Was heißt "Vertreter" denn konkret?

Mit einer privatschriftlich verfaßten Vollmacht kann man kein Grundstück verschenken. Der Notar besteht auf einer notariellen Vollmacht.

Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf überhaupt nichts verschenken und selbst für entgeltliche Veräußerungsgeschäfte bräuchte er die gerichtliche Zustimmung.

Im übrigen steht "Auszahlung" in Widerspruch zur Schenkung. Die nämlich ist ohne Gegenleistung. Was ist denn nun gewollt?


Lina91 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 20:21

Stimmt, Schenkung hat nichts mit Auszahlung zu tun, die Sache ist nur das der Mann ein Ex Ehemann von meine Oma ist, und die haben sehr lange keinen Kotakt gehabt. Der gesetzliche Vertreter ist ein Anwalt und der meinte wir müssen erst das Grundstück bewerten um das Preis zu beurteilen. Deswegen habe ich gedacht das wir vllt die Person auszahlen mussen, obwohl es ein Schenkungsvertrag ist.

Privatier59  22.10.2020, 20:26
@Lina91

Der Anwalt wird der gesetzliche Vertreter sein. Verschenken darf der nichts. Deswegen verlangt er das Wertgutachten und das legt er dem Gericht vor. Ende offen.

Lina91 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 20:56
@Privatier59

ok ,also müssen wir ihn doch auszahlen?