Schadensersatz bei Nichteinhaltung einer Einstellungszusage und Rates zur Kündigung?
Jemand will seinen Job aufgeben und zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln. Dort verdient er nämlich um einiges mehr. Er ist guter Dinge, dass alles klappt. Denn er hatte schon mit dem Personalchef der neuen Firma gesprochen , worauf ihm dieser bereits seine Anstellung zugesagt hatte, allerdings nur mündlich, doch im Beisein einer Zeugin. Sie hörte zudem und ist bereit, dies vor Gericht zu bezeugen, dass der Personalchef sogar dem Mann riet, bei seiner Firma schon einmal zu kündigen. So tat er dies auch. Jetzt will ihn aber die neue Firma doch nicht anstellen. Gründe für die Ablehnung werden nicht genannt. Es wird vielmehr gesagt, dass es nur ein unverbindliches Gespräche gab, und auch nichts Schriftliches vorliegt. Der Mann vertraute jedoch den ernsthaften Aussagen des Personalchefs. Kann er daher Schadensersatz von der Firma für seinen Verdienstausfall verlangen?
2 Antworten
Schwieriger Prozeß. Die zeugin zieht natürlich, auf der anderen Seite wird der richter sagen, warum ahben si eohne Vertrag, oder zumindest eone schriftliche zusage gekündigt.
Ihm wird nciht anderes übrig bleiben, als zu klagen.
Sollte sich einen guten Anwalt nehmen.
Ich meine, dass die Chancen für eine Klage gut stehen, falls nicht freiwillig gezahlt wird. Denn tatsächlich haben hier Vorverhandlungen doch stattgefunden, aus denen auch Rechte und Pflichten entstehen. Denn es sind Zusagen gemacht und Ratschläge erteilt worden, die beachtet wurden. Das ist nicht mehr unverbindlich. Also sofort zum Anwalt. Der setzt den Anspruch auf Schadensersatz sicher durch!