kann mann schadensersatz fordern wenn man ein falsches medikament ausgehändigt bekommen hat?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jede Apotheke hat eine Betriebshaftpflicht, die einen Schaden regulieren wird. den ein Apotheker oder ein Gehilfe, eine PTA verursacht hat. Dazu gehört natürlich auch, das Abgeben eines falschen Fertigarzneimittels aufgrund einer ärztlichen Verordnung.

Sollte eine PKA dir das falsche Medikament ausgehändigt haben, ist das ein Verstoß gegen geltende Gesetze, das würde sogar straf-und berufsrechtlich verfolgt.

Für dein Anliegen ist auch nicht ein Arzt zuständig, sondern die zuständige Landesapothekerkammer -die muss den Sachverhalt aufnehmen und verfolgen, das ist in den Heilberufsgesetzen der Länder geregelt.

Du solltest also alles sichern, was Beweischarakter hat - die Packung, des Fertigarzneimittel, die Aussagen deines Frauenarztes, die Art und Weise wie du das Medikament eingenommen hast, und auch die Folgen für dich und dein Kind. Wenn möglich, sollte das auch ärztlich begutachtet sein.

Wenn du das alles zusammenhast, solltest du Strafanzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den Apothekenleiter und die Person erstatten, die dich bedient hat.


kuehni 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 15:25

danke für die antworten:) ich möchte das ja eigentlich garnicht, aber wenn ein restaurant zb ein verdorbenes essen raus gibt oder ein arbeiter in der automobilindustrie ein fehlerhaftes teil produziert woraf dann irgendwann der motor kaputt geht wird das ja auch zumindest zurückverfolgt und dem jenigen gesagt das er schmu getrieben hat. der apotheker weis das, das da was schief gelaufen ist und es kam nicht mal eine entschuldigung.

Der rechtsanwalt wird in der sache soweit von der rechtschutz zum glück bezahlt

Hallo, also Beweissicherung ist schon ein gut gemeinter Rat. Dein Arzt wird sich hier sicher schon informiert haben, welche bzw. ob Schäden für das Baby möglich sein könnten. Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie mig112 . lies einmal Näheres zur Apothkerhaftung : http://www.apothekerkammer-niedersachsen.de/berufsrecht_von_a-z.php?glossary=h Auf jeden Fall, falls das Ganze irgendwann doch noch einmal vor Gericht ausgetragen werden sollte, sind Beweise sehr wichtig. Also Beweise sammeln und Geburt abwarten, mehr kannst Du im Moment nicht erreichen. mfg K.

Ich kann deine Sorge nachvollziehen, darf dein Erwartungen dennoch deutlich dämpfen :-O

In 9 von 10 Prozessen ist der ursächliche Nachweis einer Schädigung ausschließlich durch diese Medikation verursacht eben nicht zu führen, nur weil du 10 Jahre zuvor (!) ein falsches Medikament überdosiert eingenommen hast.

Mir ist kein Fall bekannt, wo Ansprüche gegen die Gegenseite über Jahre und durch alle Instanzen rechtsverfolgt werden konnten, ohne das man zur Aufgabe oder einer lächerlichen Vergleichszahlung gezwungen war, weil nach dem x-ten vierstellig vorzufinanzierendem Gutachten das Geld ausging und der Anwalt absprang :-O

Zumal du dich zurecht von den Anwälten der Gegenseite fragen lassen mußt, warum du derart unkritisch ein anderes als das verordnete Medikament eingenommen hast, zumal trotz deutlich erkennbarer Nebenwirkungen über einen derart langen Zeitraum :-(

Das ist ist nun beleibe nicht als Vorwurf meinerseits gemeint, sondern soll dir deine Chancenlosigkeit deutlich beschreiben, bevor du dich finanziell und emotional in einem Prozess ruinierst.

G imager761