Das kommt darauf an, ob deine Freundin einschlägig vorbestraft ist. Eine Geldstrafe gibt es wohl nur, wenn dies nicht der Fall ist. Andererseits wird ihre Tagessatzanzahl bestimmt sehr gering sein, da es sicher um keinen hohen Betrag geht. Auch wird das Verschulden deiner Freundin voaussichtlich als gering angesehen. Für die Höhe des einzelnen Tagessatzes kommt es darauf an, wie vermögend deine Freundin ist. Es kann aber gut sein, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes komplett eingestellt wird.
Einen Anspruch auf Kreditkarte für Kunden gibt es nicht, die Bank wird die Karte auf jeden Fall nur kreditwürdigen Kunden geben. Ob Du als Arbeitslosengeld-II-Empfänger dies bist, wage ich leider zu bestreiten, denn Du bekommst nur AlgII, da Du ja finanziell hilfebedürftig bist und keine großen Rücklagen hast.
Ich meine, dass die Chancen für eine Klage gut stehen, falls nicht freiwillig gezahlt wird. Denn tatsächlich haben hier Vorverhandlungen doch stattgefunden, aus denen auch Rechte und Pflichten entstehen. Denn es sind Zusagen gemacht und Ratschläge erteilt worden, die beachtet wurden. Das ist nicht mehr unverbindlich. Also sofort zum Anwalt. Der setzt den Anspruch auf Schadensersatz sicher durch!
Die Frage der Absetzbarkeit hat ja nichts mit der Frage nach der Mehrwertsteuer zu tun. Wenn ein Auto ohne Mehrwertsteuer gekauft wird, könnte ein Gewerbetreibender die Mehrwertsteuer als Vorsteuer voll geltend machen. Die Zahlung der Mehrwertsteuer belastet daher nie den Gewerbetreibenenden. Für ihn ist daher diese Steuer neutral. Das gilt freilich nicht für seine Einkommenssteuer. Da kann er freilich den Kauf auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen und damit von der Steuer absetzen, also auch wenn er das Auto von einem Privatmann ohne MWSt. gekauft hat.