Rückzahlung der Geschäftsanteile einer AWG ,Fristen und Zinsen

1 Antwort

Es gibt eine Satzung und es gilt das, was in dieser Satzung steht. Die Satzung kennen wir nicht. Aber: Das von Dir beschriebene Verfahren ist üblich. Du mußt Dir vergegenwärtigen, dass die Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft eben nicht vergleichbar ist mit der Mietkaution.


Mikkey  09.05.2013, 12:17

Wohnungsbaugenossenschaft

Axo... Dein Freund Dr. G meint, es hätte was mit Mode zu tun

Privatier59  09.05.2013, 12:33
@Mikkey

Dr.Google hat Vatertag gefeiert und ist um zwölfe schon blau wie eine Feldhaubitze.