Wie läuft das mit der Rückstufung der KFZ-Versicherung beim Geschädigten?
Hallo,
mein Wagen war vor kurzem in einen Unfall verwickelt. Ich sass zwar zur der Zeit im Auto aber war geparkt als ein Laster der nebenan rangierte mir die komplette hintere linke Seite des Wagens zerschrammt hat. Hintere Tür samt Kotflügel sind teilweise eingedrückt, der gesamte Bereich inkl dem Stoßfänger tief verkratzt. Meine Gehupe hat er nicht gehört. Lt. Schadensgutachten betragen die Instandsetzungskosten knapp 3.200 Euro. Der Schaden wurde ordnugsgemäß von der Polizei aufgenommen und beiden Versicherungen gemeldet. Nun kam ein Schreiben meiner Versicherung, dass der Beitragssatz aufgrund des Unfalls erhöht wird. Angeblich wäre dies ein Automatismus und die Beiträge würden wieder gesenkt, bzw gutgeschrieben wenn der Fall geregelt ist, festgestellt wurde, dass ich keine Mitschuld hatte (das hatte die Polzei schon festgestellt) und die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Dass man bei einem Unfall hochgestuft wird hatte ich hier (www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/sfr-schadenfreiheit-rabatt-prozente/#sfr-rueckstufung) schon gelesen, dass dies jedoch auf den Geschädigten zutrifft ist mir völlig fremd. Ist das normal und rechtens? Selbst wenn im theoretischen Fall die gegnerische Versicherung nichts bezahlen würde dann wäre ich doch gleich doppelt geschädigt und meine versicherung garnicht?! Rainer
4 Antworten
Ich frage mich, genau wie gandalf, wieso Du den Schaden auch Deiner versicherung gemeldet hast. Dazu bist Du nicht verpflichtet.
Lies mal, was ein Sachverständiger dazu sagt:
http://www.xn--mirko-schwblein-9kb.de/fehler_1x_den_schaden_der_eigenen_versicherung_melden.html
Angeblich wäre dies ein Automatismus und die Beiträge würden wieder gesenkt, bzw gutgeschrieben wenn der Fall geregelt ist, festgestellt wurde, dass ich keine Mitschuld hatte
Bist Du bei einem Versicherer, der direkt nach Schadenmeldung den Vertrag zurückstuft?
Wenn ein Schaden einer Versicherung gemeldet wird, werden automatisch vom System Rückstellungen für evtl. zu zahlende Entschädigungsleistungen gebildet.
Wird der Schaden "unbelastet" - also ohne Zahlungen - geschlossen, dann wird auch die Belastung des Vertrages wieder rückgängig gemacht. Also keine Panik - alles in Ordnung.
Ich würde aber von mir aus meine Versicherung informieren, wenn die andere Versicherung den Schaden gezahlt hat und der Fall somit abgeschlossen ist.
Denn die eigene Versicherung erfährt ja nicht, was die andere Versicherung macht. Woher auch, wenn nicht durch Dich.
Warum hast Du den Fall Deiner Versicherung gemeldet? Gäbe es irgendeine Regulierung, die durch Deine Versicherung bestehen könnte?
Da Du den Schaden Deiner Versicherung gemeldet hast, geht diese offensichtlich davon aus, daß die Sachlage nicht eindeutig ist und damit ein Risiko besteht, daß der Schaden zumindest teilweise auch zu ihren Lasten geht. Daher ist die Reaktion der Versicherung verständlich.
Hättest Du den Schaden nicht gemeldet und wäre die Sachlage wirklich eindeutig, könnte der ganze Vorgang ausschließlich zwischen Dir und der gegnerischen Versicherung abgewickelt werden. Deine Versicherung muss damit nicht behelligt werden.
Wieso "korrekt"? Wenn ich nicht schuld bin, melde ich auch keinen Schaden. Eben genau aus dem Grund der möglichen SFR-Belastung.
Das ist schon merkwürdig. Man meldet korrekt den Schaden und dann sowas. Ich würde die Versicherung wechseln.