Vor 9 Monaten hatte ich einen Unfall mit meinem KFZ. Die Schuld lag bei mir. Ok soweit.
Der Unfallgegener reichte 14 Tage später einen Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung ein, welchem von selbiger auch stattgegeben wurde. Er solle den Schaden reparieren lassen und die Rechnung einreichen.
Das ist allerdings bis heute nicht passiert. Meine Versicherung hat noch keine Rechnung erhalten und somit auch noch keinen Schaden reguliert. Der Fall steht also offen bei denen.
Für nächstes Jahr bin ich allerdings schon hochgestuft worden und muss mehr Versicherungsbeitrag zahlen. Verstehe ich auch soweit, wenn da was reguliert worden wäre.
Allerdings frage ich mich ob es da eine Frist gibt, innerhalb welchen Zeitraumes die Rechnung nach Freigabe des Kostenvoranschlages eingereicht werden muss. 8 1/2 Monate scheint mir da schon sehr lang, zumal ich ja jetzt in Vorkasse trete für etwas, was noch gar nicht gezahlt wurde und wo man gar nicht weiss ob da überhaupt noch was kommt.
Nach dem Zeitraum denke ich, das Auto gibt es gar nicht mehr. Evtl. verkauft oder was auch immer.
Über eine sachkundige Antwort ob es da irgendwelche Fristen gibt würde ich mich wirklich sehr freuen.
Grüsse
Axel
Erstmal aber ja, bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist