Rechnungen gelöscht

5 Antworten

Um eine einnahmen- Ausgaben überschussrechnung zu machen, brauchst Du eigentlich ncith Deine Ausgangsrechnungen, denn es zählen ja die Einnahmen, die aufdem Konto ein gegangen sind, oder die als Bareinnahmen im Kassenbuch eingetragen sind.

Die Rechnungen sind nur für Abstimmungsarbeiten notwendig (um zu sehen, ob alle gezahlt haben).

Also mache Deine E-Ü-Rechnung ruhig erstmal nach den Eingängen udn ausgaben auf dem Konto udn nach dem Kassenbuch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du hast nur Deine Daten gelöscht, die Festplatte funktioniert noch? Dann gibt es Software die es einem selbst ermöglicht, die Daten wiederherzustellen. Du kannst aber auch zu einem Spezialisten gehen der diese Arbeit für dich erledigt. Schwierig wird es nur, wenn Du Deine Festplatte ziemlich voll mit Daten hast, dann kann schon das eine oder andere Bit überschrieben worden sein.

für die zukunft habe ich gelernt :-) aber aktuell würde ich schon diese unterlagen brauchen.

@wfwbinder

aber wenn das FA die rechnungen verlangt? wegen rechnungsnummern usw.?

Es gehen keine Daten verloren, kann man alles wieder herstellen, du musst nur jemanden beauftragen der etwas davon versteht. Für die Zukunft hilft nur doppelte Buchführung auf zwei unabhängigen Medien z.Bsp. Speicherung auf externer Festplatte.