Als allererstes würde ich den Verkäufer erstmal darauf hinweisen, dass du noch keine Rechnung erhalten hast. Dann kannst du mal weiter sehen.
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Ja, aber nur wenn die Ware auch wirklich zurückgesendet wird und nicht nur an der nächsten Paketstelle zur Selbstabholung abgegeben wurde. Auf Zettel im Briefkasten achten und Mails checken.
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In den meisten Zahlungserinnerung ist folgender Vermerk untergebracht:
Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, falls die den Betrag zwischenzeitlich bereits überwiesen haben.
Ich würde aber telefonisch nochmal nachfragen, um sicher zu gehen, dass der Zahlungseingang aucg verbucht ist und du nicht auch noch eine Mahnung bekommst.
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