Bezahlte Ware wird nicht abgeholt?
E-bay-Käuferin hat mir 200,00 Euro für einen Sessel überwiesen. Sie bekommt den Transport nicht geregelt und will jetzt nach mehreren Wochen das Geld zurückhaben. Das mache ich nicht. Wie lange muss ich den Sessel noch aufbewahren? Ich habe ich etliche Termine zur Abholung angeboten. Habe sogar eine Wochenendreise wegen der Abholung verschoben.
3 Antworten
Wenn du mehrmal die Abholung angemahnt hast, ist die Verjährung 3 Jahre. Danach kannst da damit machen, was du willst. Sollte zwischenzeitlich ein Erdbeben den Sessel zerstört haben, dann bist du da raus, weil du nur noch für grob fahrlässige Schäden haftest.
die Kosten für Einlagerung kannst du dann auch in Rechnung stellen. Aber ehrlich gesagt, macht das alles keinen Sinn. Versuch es nochmal zu verkaufen und gut ist.
Auf EBay Kleinanzeigen bieten sich genug Transportfahrer an, die Waren für kleines Geld von A nach B bringen und sie kriegt es nicht fertig, einen davon anzuheuern?
Setz ihr eine Letzte Abholfrist mit der Ankündigung, den Sessel sonst Einzulagern und ihr die Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
Der Sessel steht nach genauer Terminabsprache zur Abholung bereit - bis zum Monatsende noch mietfrei. Ab dann wirst Du für die Einlagerung 3 Euro pro Tag berechnen. Nach weiteren 3 Monaten werde der Sessel dem Sperrmüll übereignet.
Mit freundlichem Gruß .....