Ratenkauf mit 17 Jahren (ca. 400€)?

3 Antworten

Du wirst für Deine damalige Spielsucht zur Rechnung gezogen, auch wenn Du damals minderjährig warst. Nur wenn Deine Spielsucht bereits im Kindesalter begonnen hat und Du das auch gerichtsfest belegen kannst, kannst Du ungeschoren davon kommen.

Du warst nur beschränkt geschäftsfähig und konntest mithin keine Ratenkaufverträge abschließen. Allerdings schätze ich mal, dass Dein damaliger Vertragspartner das Geld kaum freiwillig erstatten wird.


DA034 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 18:22

Das ist auch der Fall. Beim Kontaktierten des Vertragspartners kriege ich keine Antwort zurück.

Und wie lange bist Du nun volljährig?


DA034 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 17:05

Ich war zum Zeitpunkt des Kaufes 16 und nun 19. Der Kauf ist circa 2 1/2 Jahre her. Ich bin jetzt 19 1/2. den Kauf habe ich kurz vor meinem 17 Geburtstag getätigt

Alarm67  22.04.2023, 17:21
@DA034

Dann kannst Du das heute getrost vergessen!

Du hättest das dann mit Deiner Volljährigkeit widerrufen/anfechten sollen!

Nicht erst jetzt mit fast 20 Jahren!

DA034 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 17:30
@Alarm67

Vor circa 1 1/2 Jahren habe ich mich an den Verkäufer der Kurse gemeldet. Von denen kam nichts und von der Zahlungsabwicklungsfirma kam nur, dass ich mich mit dem Verkäufer in Kontakt setzen soll. Es hat nichts geklappt. Zu dem Zeitpunkt war ich 18