Rasenmäher?
Wir haben eine Oberwohnung mit doppel Garage zu Nutzung gemietet. Das heißt die Garage dürfen wir so nutzen.Dafür sollen wir den Garten ca. 2000 Quadratmeter Rasen pflegen. Jetzt sollten wir eine Seite der Garage räumen. Der vorhandene Aufsitzmäher funktioniert nicht. Das haben wir dem Vermieter mitgeteilt, der aber darauf nicht reagiert. Was sollen wir da machen?
Was soll das mit den "Eier" denn bedeuten?
Das ist ein Schreibfehler. Sollte wir heißen
3 Antworten
Wenn du eine Doppelgarage gemietet hast, und das im Mietvertrag auch so fixiert ist, musst du die eine Hälfte natürlich auch nicht räumen.
"Das heißt die Garage dürfen wir so nutzen"
Liest sich nicht so, als ob die gemietet sind, eher eine unentgeltliche Leihe, dafür müssen die halt den Rasen mähen! 😁😜😎
2000 qm ist ja nicht so gross, bei Amazonien gibts preiswerte elektromäher, meiner hatte da keine 100 euronen gekostet, hatte damals 70 euro für doppelstellplatz bezahlt, haste in knapp 2 monaten raus...
den sitzmäher würde ich stehenlassen
Was man machen sollte? Einfach nicht den Rasen mähen. Ist der Vermieter ja selber schuld wenn er kein funktionsfähiges Instrumentarium zur Verfügung stellt.
Im Übrigen kommt der Vermieter ja recht billig weg mit dieser Regelung.....