Problem arge?
Hallo ich weiss garnicht wo ich anfangen soll.Mein sohn 29 war bei der arge gemeldet.So jetzt hat er zwei Termine verpasst,aber er wusste nichts von den Terminen,weil die Post hier nicht ankam Mein Sohn wohnt noch bei uns Zuhause.Die Post leere ich alleine jeden Tag.Dann kam irgendwann ein Brief das ihm 10 %gekürzt wird .Und ein Blatt zur Stellungnahme zum ausfüllen.Wurde von meinem Sohn ausgefüllt und ich habe eine Kopie gemacht,in der arge abgestempelt und in den roten Briefkasten geschmissen.3 Wochen später kam ein Brief ,das er jetzt 100% gekürzt kriegt,weil er sich nicht geäußert hat. Hat er aber,habe Kopie Zuhause ,auch mit Stempel.Dabei war ein Blatt zur Stellungnahme,auch dieser wurde ausgefüllt und von mir kopiert und mit Stempel in den besagten briefkasten.kopie mit Stempel Zuhause.Gestern,2wochen danach ,kam ein Brief ,das er aus dem Bezug abgemeldet ist.Ist das rechtens?Ich muss dazu sagen das mein Sohn psychisch krank ist,wurde von der arge zum Amtsarzt und Psychologen vom Gesundheitsamt geschickt.Der Sachbearbeiter der das veranlasst hat,sagte zu mir letztes Jahr ,das er wohl rüber muss zum Sozialamt.Aber mein Sohn hat danach einen anderen Sachbearbeiter gekriegt ,der das jetzt so gemacht hat.Was sollen wir jetzt tun? Kann mein Sohn zum Sozialamt gehen? Ich würde mich über Hilfe freuen .
2 Antworten
Das Jobcenter muss Dir /Euch beweisen, dass die Briefe bei Euch eingegangen sind. Nachzulesen ist das in § 37 Absatz 2, Satz 3, SGB X (Sozialgesetzbuch 10), siehe hier:
https://www.buzer.de/gesetz/3086/a43310.htm
Um Kosten zu sparen, versenden die Jobcenter vieles oder alles als einfachen Brief. Wenn aber Briefe beim "Kunden" nicht angekommen sind, liegt die Beweislast nicht beim "Kunden", sondern beim Jobcenter.
Ich mache Dir mal einen Musterbrief, den Du dann per Einschreiben/Rückschein an das Jobcenter schickst. (Normalerweise empfehle ich immer, hinzugehen und das abstempeln zu lassen, aber jetzt haben wir ja wegen Corona eine andere Situation.) - Arge heißt inzwischen Jobcenter.
Wenn ich schreibe "Bescheid", schau, ob es ein Bescheid war oder ein Schreiben. Ich vermute aber, dass derart schwerwiegende Erlasse des Jobcenters nicht per Brief, sondern als Bescheid geschickt wurden. Du weißt, dann steht da "Bescheid". (Ich denke aber, auf den Begriff allein kommt es auch nicht in erster Linie an, sondern auf den grundsätzlichen Inhalt Deines Widerspruchs.)
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A n f a n g
Absender vom "Kunden" (wohl von Deinem Sohn, deiner wohl nicht?)
Datum
Einschreiben/Rückschein
Adresse Jobcenter
Betreff: Aktennummer ... / Bescheid vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen oben genannten Bescheid lege ich hiermit
- nun mittig, geht hier nicht
W i d e r s p r u c h
- nun wieder linksbündig
ein.
B e g r ü n d u n g :
Mit Bescheid vom ... wurde mir mitgeteilt, dass meine Bezüge um 10% gekürzt werden, weil ich angeblich nicht auf den darin genannten Brief vom ... reagiert hätte. Auf diesen Brief konnte ich gar nicht reagieren, weil ich ihn nicht erhalten hatte.
Wie Ihnen bestens bekannt sein dürfte, muss das Jobcenter den Kunden nachweisen, das von ihnen versandte Briefe beim "Kunden" angekommen sind. In diesem Zusammenhang verweise ich auf
§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB X.
Ich wurde in den Formlaren, die dem Bescheid beilagen, zur Stellungnahme aufgefordert, der ich nachkam. Diese Stellungnahme wurde direkt im Jobcenter abgegeben und die Abgabe wurde per Stempel bestätigt. - Falls erforderlich, lege ich Ihnen die Bestätigung - nur persönlich oder per Kopie - vor. - Die Stellungnahme selbst kam in den roten Briefkasten in Ihrem Hause.
Ich bin entsetzt darüber, dass Unterlagen, die in den direkt hierfür vorgesehenen Briefkasten geworfen werden, in Ihrem Hause verloren gehen. Weil es bei Ihren "Kunden" um das Existenzminimum fürs Überleben geht, muss es doch selbstverständlich sein, dass mit den von "Kunden" eingereichten Unterlagen sorgfältig umgegangen wird.
Mit Datum vom ... wurde mir per Bescheid mitgeteilt, dass meine Bezüge um 100% gekürzt, also gestrichen wurden, weil ich angeblich auf die Forderung, mich zu erklären, nicht eingegangen sei - was aber ja nachweislich nicht stimmt.
Nicht nur das, jetzt wird mir per Bescheid vom ... mitgeteilt wird, dass ich aus dem Bezug abgemeldet wurde. - Das ist unfassbar! Es ist eine Katastrophe für mich! Wovon soll ich leben?
Wie Ihnen bekannt, bin ich psychisch erkrankt. Aus diesem Grund wurde von Ihnen veranlasst, dass ich von einem Amtsarzt und einem Psychologen vom Gesundheitsamt untersucht wurde. Die Untersuchungen fanden am ... und am ... statt.
- Wäre schön, wenn Du das Datum der Untersuchungen noch weißt, macht sich gut.
Der Sachbearbeiter, Herr ..., der dies veranlasste, sagte zu meiner Mutter, die aufgrund meiner Krankheit vieles für mich erledigt, dass ich "wohl rüber muss zum Sozialamt".
- Schau mal, ob Du auf den Schreiben den Namen des Sachbearbeiters findest, wäre gut, sonst lass ihn weg. Wenn der wortwörtlich gesagt hatte "wohl rüber muss zum Sozialamt", lass die " " stehen, sonst nimm sie weg.
Nach den Untersuchungen fand in Ihrem Hause ein Wechsel des Sachbearbeiters statt. Dieser Sachbearbeiter, Herr ..., schaute wohl nicht in die Akte, zumindest schien er von meiner Erkrankung und den Untersuchungen nichts zu wissen. Was anderes könnte denn der Grund gewesen sein, dass dann die Bescheide mit den Kürzungen und schlimmeres erfolgten? Auch nach einem Sachbearbeiterwechsel muss die Bearbeitung der "Kunden"-Akte doch reibungslos erfolgen.
Die Fehler, die in Ihrem Hause passierten, dürfen doch nicht auf meinem Rücken ausgetragen werden, indem mir mein Existenzminimum gestrichen wird. Nicht einmal die 10%ige Kürzung hätte erfolgen dürfen, weil ich den Brief von Ihnen nicht erhielt.
Ich erwarte die umgehende Rückgängigmachung aller Kürzungen und vor allem auch die Abmeldung bei Ihnen.
Ich hoffe sehr, dass diesmal dieses Schreiben bei Ihnen nicht verschlampt wird, und dass sie es zügig, wirklich zügig bearbeiten. Ich brauche die Leistungen, um mich zu ernähren und um wichtige Anschaffungen wie zum Beispiel Hygieneartikel zu machen.
Hochachtungsvoll
(Unterschrift)
E n d e
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Du hast die Lage in Deiner Frage sehr gut beschrieben, so dass es für mich leichter war, den Widerspruch zu formulieren. Du wirst ja alles, was ich geschrieben habe, überprüfen und ergänzen.
Jetzt in der Corona-.Krise mache ich mir große Sorgen um die Grundsicherungsbezieher (dazu gehört ja auch Hartz IV), die ihre Anträge und Schreiben nicht persönlich abgeben und sich dies bestätigen lassen können. Es ist bekannt, dass in Jobcentern viele Unterlagen verschlampt werden. - Immerhin verschickst Du diesen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein.
Kannst Du Dir von jemandem - vielleicht einem Nachbarn - bestätigen lassen, dass Du den Widerspruch in den Briefumschlag gelegt hast? Denn mit dem Rückschein wird ja nur die Ablieferung des Briefumschlages bestätigt, nicht der Widerspruch selbst. Wenn der Nachbar dann auch noch bereit ist, Dir auf einer Kopie deines Widerspruchs zu bestätigen, dass er gesehen hat, wie Du ihn in den Brief gelegt hast, könnte das notfalls hilfreich sein.
Ist doch echt ein Ding, dass man so vorgehen muss!
In den nun folgenden von mir zusammengestellten Hinweisen empfehle ich dringend, alles persönlich abzugeben mit Stempel (so wie Du es ja auch gemacht hattest), ist jetzt in der Corona-Zeit ja fast ein Witz.
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Wenn Dein Sohn bzw. Ihr jetzt in finanzieller Not seid, geh mit ihm zu einer Sozialberatung bzw. ruf dort an (google so mit Deinem Wohnort oder dem nächst größeren, falls Deiner klein ist). Es werden dann gezeigt Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt und andere. Frag dann dort, ob man Euch vorübegehend helfen kann, weil Ihr wegen des Fehlers des Jobcenters in finanzielle Not geraten seid.
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Vorsorglich nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
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Auch diesen letzten Absatz lasse ich stehen - vielleicht wird er mal gebraucht, oder Ihr habt Freunde, die ihn brauchen:
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Lese gerade im Kommentar: @Maerz2019 weist ja auf das wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin. - Ich ergänze damit den Widerspruch.
Setze den neuen Absatz unter
§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB X.
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Auch sollte Ihnen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 05.11.2019 - Az. 1 BvL 7/16 - bestens bekannt sein, nach dem das Existenzminimum um höchstens 30% sanktioniert werden darf. - Wie ist es nur möglich, dass Ihr Sachbearbeiter dieses Urteil nicht kennt? Oder hat er sich bewusst darüber hinweggesetzt?
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Wie gut, dass wir Berater uns hier ergänzen.
Ich wünsche Dir / Euch viel Erfolg und dass es nun reibungslos über die Bühne geht..
Noch etwas, ganz wichtig:
Wenn Ihr vom Sachbearbeiter gefagt werdet, wovon Dein Sohn denn die ganze Zeit ohne Geld gelebt hat (das ist im Zusammenhang mit Hartz IV eine sehr hinterlistige Frage), dann berichtet Ihr von dem Darlehnsvertrag, den Ihr mit einem nicht Grundsicherung-beziehenden Freund oder Verwandten abgeschlossen habt. Klar musstet Ihr Euch sehr einschränken, aber die monatlich 100 (oder 150) Euro hielten Deinen Sohn über Wasser.
Das Geld habt Ihr in bar bekommen, Kopie der Quittungen könnt Ihr jederzeit vorlegen (könnt Ihr doch?). Rückzahlung erfolgt sofort (ebenfalls in bar gegen Quittung), sobald der durch die Fehler des Jobcenters entstandene rückständige Betrag nachträglich überwiesen worden ist.
Wie ungefähr so ein Darlehnsvertrag aussieht, habe ich einem Fragesteller hier gezeigt:
Unterschied ist, dass die Zahlungen in bar gegen Quittung erfolgen, und dass es kein einmaliger Betrag ist, sondern
"Das monatliche Darlehen in Höhe von ... Euro wird zum 1. des Monats bar solange ausgezahlt, bis die Leistungen durch das Jobcenter wieder gewährt werden. - Die Rückzahlung des bis dahin aufgelaufenen Darlehens erfolgt sofort, sobald die rückständigen Beträge durch das Jobcenter auf dem Konto des Darlehnsnehmers eingegangen sind. - Verzögert sich die Zahlung der rückständigen sozialen Leistungen durch das Jobcenter, aber die monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt werden dem Darlehnsnehmer wieder gezahlt, verpflichtet sich der Darlehnsnehmer, dem Darlehnsgeber das Darlehen in monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro zurückzuzahlen.
Das Darlehen ist zinslos."
- Hast Du so einen Freund? - Die von Dir / Deinem Sohn unterschriebenen Quittungen sind dann nicht bei dem Freund, sondern bei Dir - klaro, nicht dass da noch jemand auf dumme Ideen kommt ...
Ich glaube, so mit den Formulierungen kommst Du klar. Du musst ja nur einen Teil des Textes austauschen. (Naja, sonst helfe ich Dir.)
Dein Sohn sollte umgehend schriftlich widersprechen und jeweils eine Kopie der Kopie zum Nachweis beifügen !
Den Widerspruch sowie die Kopien, bei Übergabe in der ARGE, wiederum bestätigen lassen (mit Datum + Stempel)‼️
Habe einen Widerspruch formuliert. Dank der gut formulierten Frage bekam ich den wohl ganz gut hin.
Per Email geht nur, wenn man dieses besondere Email-Konto hat, mit dem man behördliche Dinge nachweislich erledigen kann.
Von solch einem Konto wird Grundsicherungsbeziehern dringend abgeraten. Denn wenn dorthin Jobcenter oder Grundsicherungsamt etwas verschicken, und "Kunde" hat nicht ins Konto geguckt und dadurch irgendwelche Termine versäumt, hat "Kunde" die A-Karte gezogen. - Also immer persönlich hinbringen oder per Einschreiben/Rückschein, wenns nicht anders geht.
Das geht jetzt leider nicht,arge ist geschlossen wegen Corona
stimmt, sorry 🤭‼️
dann versende es per PDF-Datei als E-Mail-Anhang an das zuständige JC, damit die Widerspruchszeit vewahrt wird.
Bereits seit dem 5. November 2019 sind Sanktionen i. H. v. 60% bis 100% verfassungsmäßig untersagt. Dass müsste doch der Arge bekannt sein!
https://www.zeit.de/news/2019-11/05/bundesverfassungsgericht-mit-urteil-zu-hartz-iv-sanktionen
E_Mails sind nur bedingt zur Fristwahrung geeignet. Besser ist ein Einschreiben oder ein Fax.
Vielen Dank, hatte dieses wichtige Urteil im Widerspruch vergessen, habe einen Absatz druntergesetzt.
Danke ‼️ 😊
Ich hatte zwar auch daran gedacht, dann kam mir jedoch der Gedanke, was ist, wenn der BK nur sporadisch geleert wird (Fristenwahrung) 🤷♀️ ok, vielleicht im Beisein eines Zeugen ‼️❓
Anscheinend nicht,vorallem von 10 % direkt auf 100%
Oh, ein Tipp-Fehler, im Satz:
Wie Ihnen bestens bekannt sein dürfte, muss das Jobcenter den Kunden nachweisen, das von ihnen versandte Briefe
richtig: dass von Ihnen versandte Briefe