Private Veräußerungsgeschäfte Steuersatz?
Richten sich die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Krypto Gewinne) nach dem aktuellen persönlichen Einkommenssteuersatz oder nach dem Steuersatz, der die Gewinne mit einbezieht?
Beispiel: A verdient 30.000€ im Jahr und hat demnach einen privaten Steuerdatz von ca. 20%. A realisierte Gewinne aus dem Handel von Kryptowährungen innerhalb der Haltefrist in Höhe von 100.000€. Muss A jetzt diese 100.000€ mit seinen aktuellen 20% versteuern oder gilt der Steuersatz für 130.000€ (Gewinne + Einkommen für das Jahr) in Höhe von ca. 50% (Höchststeuersatz)?
Vielen Dank
2 Antworten
Ergänzend:
Es gibt ja keinen persönlichen Steuersatz, der jemandem über Jahre anhaftet. Sondern dieser ergibt sich für jedes Jahr einzeln anhand des zu versteuernden Einkommens.
Es gilt der individuelle Steuersatz für 130.000,- Euro, um bei Deinen Zahlen zu bleiben.
Wenn er 30.000,- brutto hat, gehen da ja 1.200,- Arbeitnehmerfreibetrag udn die Vorsorgepauschale runter. Zu versteuer bleiben da so ca. 23.300,-.
Dazu kommen dann die 100.000,- Gewinn nach § 23 udn auf das Ergebnis wird die Steuer berechnet.
ca. die oberen 60.000,- werden mit dem (normalen) Höchststeuerssatz von 42 % besteuert, der betrag darunter liegt in der Zone, wo die Beträge und Steuersätze ansteigen.
Insgesamt werden ca. 43.300,- Euro für diese Beträge anfallen.