Pfändungsschutzkonto Bank wendet die Auszahlung nicht an?
Ich habe ein Pfändungsschutzkonto und die Bank verweigert mir den mir zustehenden Betrag. Das mir den Freibeträgen ist alles bekannt.
Ich habe die Bank darauf hingewiesen das Ihre Überweisung an den Gläubiger falsch ist. Sie hat mir zurückgeschrieben, dass Sie den Betrag schon an den Gläubiger überwiesen hat. Das kann doch nicht mein Problem sein. Das ist doch Ihr verschulden. Ich habe mit dem Rechtsanwalt gedroht aber das interessiert die Bank nicht. Wer bezahlt jetzt den Rechtsanwalt. Es geht um 700 Euro.
Danke für eure fachlichen Antworten.
2 Antworten
Ein Kostenerstattungsanspruch kommt nur in den gesetzlich geregelten oder von der Rechtsprechung anerkannten Fällen in Betracht.
Die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten kann als Schadensersatz verlangt werden, wenn sich der Gegner zum Beispiel bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bereits mit einer geschuldeten Leistung in Verzug befindet oder aber sich rechtswidrig verhalten hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einschaltung eines Anwalts im konkreten Fall tatsächlich notwendig war. Auch dann schuldet der Gegner aber nur die Erstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren, nicht aber eines eventuell vereinbarten höheren Pauschal- oder Zeithonorars.
Die gerichtlichen Anwaltskosten hat der Gegner im Zivilverfahren nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO zu erstatten, wenn er im Prozess ganz oder teilweise unterliegt.
https://www.ra-emmert.de/anwaltskosten/kostenerstattung-durch-den-gegner/
Ob du aber Chancen auf Erfolg hast, lässt sich hier absolut nicht beurteilen. Auch wenn du meinst, dass die Zahlung an den Gläubiger falsch war, kann man dazu nur was sagen, wenn man die konkrete Kontoführung kennt (wann kam die Pfändung, wann wurde auf P-Konto umgestellt, wann gab es welche Geldeingänge und Verfügungen, wie hoch waren die Guthabensalden auf dem Konto usw.). Ich gehe eigentlich davon aus, dass die meisten Banken hier gewissenhaft arbeiten, wobei es zwei Banken gibt, bei denen das bekanntermaßen nicht so genau genommen wird...).
Dann musst du dich an den Gläubiger wenden und dort die Überzahlung zurückfordern.