Pfändungsschutzkonto Bank wendet die Auszahlung nicht an?

2 Antworten

Ein Kostenerstattungsanspruch kommt nur in den gesetzlich geregelten oder von der Rechtsprechung anerkannten Fällen in Betracht. 
Die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten kann als Schadensersatz verlangt werden, wenn sich der Gegner zum Beispiel bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bereits mit einer geschuldeten Leistung in Verzug befindet oder aber sich rechtswidrig verhalten hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einschaltung eines Anwalts im konkreten Fall tatsächlich notwendig war. Auch dann schuldet der Gegner aber nur die Erstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren, nicht aber eines  eventuell vereinbarten höheren Pauschal- oder Zeithonorars.
 Die gerichtlichen Anwaltskosten hat der Gegner im Zivilverfahren nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO zu erstatten, wenn er im Prozess ganz oder teilweise unterliegt.

https://www.ra-emmert.de/anwaltskosten/kostenerstattung-durch-den-gegner/

Ob du aber Chancen auf Erfolg hast, lässt sich hier absolut nicht beurteilen. Auch wenn du meinst, dass die Zahlung an den Gläubiger falsch war, kann man dazu nur was sagen, wenn man die konkrete Kontoführung kennt (wann kam die Pfändung, wann wurde auf P-Konto umgestellt, wann gab es welche Geldeingänge und Verfügungen, wie hoch waren die Guthabensalden auf dem Konto usw.). Ich gehe eigentlich davon aus, dass die meisten Banken hier gewissenhaft arbeiten, wobei es zwei Banken gibt, bei denen das bekanntermaßen nicht so genau genommen wird...).

Dann musst du dich an den Gläubiger wenden und dort die Überzahlung zurückfordern.