Nur ein Partner bringt Verlustvorträge aus Aktiengeschäften in die Ehe. Was ist zu beachten?
Wenn nur einer der Partner Verlustvorträge (aus Spekulationsverlusten nach HEV) in die Ehe bringt, wie ist das dann?
- Sind die Verluste weiterhin personenbezogen oder gehen die auf beide (das Paar) über?
- Was ist bei Anmeldung eines Depots zu beachten? Auf wen sollte/ muss das Depot laufen?
- Wie ist das mit der Steuererklärung? Getrennte Veranlagung oder nur gemeinsam?
Kennt jemand so einen Fall?
1 Antwort
Im Falle der gemeinsamen Veranlagung, sind die Verlustvorträge auch mit den Einkünften des Ehegatten verrechenbar.
Sollte die getrennte Veranlagung gewählt werden (lohnt sich nur in sehr seltenen Fällen), dann natürlich nur, bei dem, dem sie gehören.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986