Neue Heizung erforderlich wegen Umstellung von L- auf H-Gas: Kann der Mieter an den Kosten für eine neue Heizung beteiligt werden?
Die alte, funktionierende Heizung kann leider nicht auf H-Gas umgerüstet werden. Daher muss eine neue Heizung in die Mietwohnung eingebaut werden.
3 Antworten
Bis zum Jahr 2030 erfolgt in Deutschland eine Umstellung von L- auf H-Gas. Bei mehr als 90% der zwingenden Umstellungen werden nur die Düsen ausgetauscht. Dies erledigt der Netzbetreiber und ist "kostenlos" bzw. die Kosten werden auf alle Kunden umgelegt.
Ist eine Umstellung technisch nicht möglich, hat der Eigentümer die Arschkarte. Er bleibt bei Neukauf größtenteils auf diese Kosten sitzen. Er kann diese Kosten nicht an mögliche Mieter weitergeben.
Es empfiehlt sich aber eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber um Fördermöglichkeiten zu erfahren. Hier gibt es regional doch Unterschiede.
Bitte beachten: Hier handelt es sich nicht um eine Heizungsmodernisierung im üblichen Sinne.
Von den Kosten dürfen Vermieter 8 % jährlich auf die Mieter umlegen. Kostet also die neue Heizung 25000 Euro, so dürfen 2000 Euro pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden.14.11.2022
https://www.heizsparer.de › wissen
Mieterhöhung nach einer Heizungsmodernisierung - Erlaubt?Das habe ich auch gehört, aber hier wird wohl unterschieden, ob die neue Heizung als Instandsetzung oder Modernisierung einzuordnen ist. Wenn hier eine Instandsetzung vorliegt, gibt muss der Mieter m. E. nichts bezahlen. (?)
mMn nicht, das ist Sache des Vermieters - der Mieter hat eine Wohnung mit (funktionierender) Heizung gemietet.