Nebenjob und Honorarverträge
Schönen guten Abend zusammen,
habe hier eine Frage zu meinen (aktuellen und zukünftigen) Beschäftigungen, auf die ich in genau dieser Konstellation noch keine Antwort gefunden habe. Leider kenne ich mich in steuerlichen Fragen so gar nicht aus, und gleich zum Finanzamt rennen möchte ich auch nicht unbedingt.
Ich bin seit heute altersbedingt aus meiner Familienversicherung gefallen und nun als Studentin versichert, falls das eine Rolle spielt. Bisher habe ich Nachhilfe auf Honorarvertragsbasis gegeben; dabei habe ich im Monat immer plus minus 100 € verdient und würde das gerne auch weiterhin tun. Am kommenden Monat werde ich einen Teilzeitjob antreten - 650 € im Monat, also kein Minijob, und als Werkstudent registriert und somit steuerlich begünstigt.
Kann mir jemand sagen, ob meine Tätigkeit auf Honorarvertragsbasis dem entgegensteht und ob ich sowas auf irgend eine Weise anmelden muss? Könnte ich sogar noch einen zweiten Honorarvertrag eingehen? Wenn dadurch die Vergüstigungen wegfallen, muss ich wohl schweren Herzens damit aufhören...
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
650 € im Monat, also kein Minijob, und als Werkstudent registriert und somit steuerlich begünstigt.
Das halte ich für ein Gerücht. Du zahlst für die 650,- Euro ebenso viel Steuern wie jeder andere, nämlich keine.
Werkstudent
Das bedeutet die einzigen Abgaben sind die Beiträge zur Rentenversicherung (9,3 %). Arbeitslosenversicherung entfällt. Krankenversicherung ebenso, weil Du ja die Studenten - KV hast. Einzige Bedingung: Studentenstatus. Dazu darf man nicht über 20 Stunden die Woche Arbeiten.
Du kannst Verträge/Tätigkeiten haben soviel Du willst, aber im Semester dürfen die 20 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. In den Semesterferien kein Problem.
Steuerpflichtig ist man, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat, oder ohne Wohnsitz in Deutschland hier Einkünfte hat.
Ab welcher Höhe von Einkünften man Einkommensteuer zahlt, hängt von der Art der Einkünfte ab und welche Freibeträge einem zustehen. Allein der Grundfreibetrag für unbeschränkt steuerpflichtige ist mit 8.354,- (2014), bzw. 8.472,- (2015), also erheblich höher als 450,- monatlich = 5.400,- im Jahr.
Diese irrige Ansicht kommt von der Minijobregel, die bei der Gelegenheit auch noch völlig falsch interpretiert wird.
Der Minijob (bis 450,- Euro monatlich), gilt nur für abhängig Beschäftigte und ist weder steuer-, noch sozialversicherungsfrei. Die Abgaben werden lediglich mit 30,99 % pauschal vom Arbeitgeber entrichtet. Der Minijob ist auch nicht billig, weil 30,99 % Abgaben mehr sind, als der Arbeitgeber als Arbeitgeberanteil bei einem Angestellten im Bereich über 450,- Euro zahlen müsste (ca. 20 %).
Ach so. Ich dachte immer, man wäre für alles, was über 450 € hinaus geht, voll steuerpflichtig