Nachzahlung für Beiträge Antennengemeinschaft?
Hallo, ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden.
Mein Partner und ich wohnen seit Oktober 2013 in eine Mehrfamilienhaus. Wir haben die Wohnung gleich vom Vormieter übernommen und dieser sagte uns, dass der Kabelanschluss bereits bezahlt ist.
Der Fernsehr ging und wir konnten ihn super nutzen.
Am 12. Januar 2018 hatten wir einen zusammengerollten A4 Zettel im Briefkasten stecken " Beitrittserklärung zur Antennengemeinschaft.."
Handschriftlich wurde ein Vermerk gemacht "Bitte umgehend unter 03... melden.".
Dies tat ich natürlich, da worde mir nun erzählt, dass der Antennengemeinschaft aufgefallen ist, das wir seit Jahren kein Mitglied sind und auch keinen Anschluss bezahlt haben.
Jetzt sollen wir die Anschlussgebühr von 230 € (was in meinen Augen sehr viel ist, dafür das in der Wohnung vor uns schon eineige diesen Anschluss bezahlt haben in gleicher Höhe) aufbringen + eine Nachzahlung für die letzten 4 Jahre (4 x 40 €) .
Ist das alles so erlaubt? Oder bringt es was sich mit den Herrschaften auseinander zusetzten?
1 Antwort
Was steht denn zum "Antennenbeitrag" in eurem Mietvertrag?
Ist der dort explizit aufgeführt? Sind dort Beträge genannt?
Falls der Antennenbeitrag dort nicht aufgeführt ist, ist er auch nicht wirksam mit euch vereinbart. Folge: Die Nachforderung ist nichtig.
Bzgl. der geforderten Anschlussgebühr habe ich auch erhebliche Zweifel. Diese "Einmalgebühr" ist m.E. Sache des Vermieters bei Einrichtung des Anschlusses. Ist der Anschluss vor 2013 gemacht worden, ist die Forderung zudem verjährt.
Warum überhaupt Antennenbeitrag? Nach deiner Darstellung habt ihr doch Kabelanschluss. Da müsstet ihr doch eh monatlich an den Anbieter zahlen.
Vielleicht wendet ihr Euch mal an den Mieterschutz in Eurem Ort oder, falls eine Rechtsschutzversicherung mit Mieterschutz vorhanden ist, an einen Anwalt.
So wie ich es geahnt habe, hat der Vermieter nichts damit zu tun. Jetzt könnt Ihr nur mit denen verhandeln, dass Ihr beispielsweise die Anschlußkosten bezahlt, aber da kein Vertrag vorhanden war keine Beiträge rückwirkend bezahlt. Mit dem Wissen im Hintergrund sich selbst einen Satellitenanschluß legen zu müssen und aufgrund der vielen anderen Anbieter von Fernsehprogrammen kann man heute sich auch hart zeigen. Daß ihr trotzdem den Rundfunkbeitrag entrichten müßt ist Euch hoffentlich auch klar, denn hier werden die Gebühren auch rechtmäßig rückwirkend gefordert.
Es gab auch Zeiten wo ein Kabelanschluss schalten 650DM zzgl ggf Tiefbaukosten gekostet hat. Das kann der Grund sein. Diese 650DM und den Hausverteilverstärker hat ja jemand bezahlt.
Der Sachverhalt könnte auch etwas anders sein, denn es gibt auch die Möglichkeit, dass diese Antennengemeinschaft von den Mietern gegründet wurde. Damit sollte man sich mal die Satzung dieser Gemeinschaft ansehen.
Die Verjährung der Hauptforderung trifft zu, aber es wäre dann durchaus denkbar, dass man nicht in die Gemeinschaft aufgenommen wird und keinen Fernsehempfang wie gewohnt mehr hat.
Im Mietvertrag ist der Antennenbeitrag gar nicht erwähnt, da der Vermieter damit nichts zutun hat. Die Antennengemeinschaft im Ort ist dafür zuständig.
Wir haben auch vor der Gemeinschaft beizutretten, denn sonst wird un der Kabelanschluss abgeklemmt. Wir wollen nur um die hohe Anschlussgebühr und die Nachzahlung herum kommen, denn dies war ja nicht unser Fehler.
Der Anschluss wurde noch vor 1995 irgendwann mal gemacht. Da war es noch so, dass die Mieter Arbeitsleistung erbringen mussten. Jetzt wollen die eben 230 € dafür haben.
Vielen Dank schonmal im Voraus.