Hallo, grundsätzlich kann rückwirkend nichts gezahlt werden. Es gilt immer das Datum der Antragstellung. Ich würde auf alle Fälle beim Grundsicherungsamt vorstellig werden mit den vorhandenen Unterlagen. Von dort aus sollte eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen. Viel Erfolg. Gruß flocke12

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