Nach wieviel Tagen kann ich über mein Geld verfügen, das per Lastschrifteinzug bei der Sparkasse gut
Meine Bank lässt Abbuchungen trotz Guthaben zurück gehen ( Valuta höchstens einen Tag später wie Einzug!). Die Begründung: dem Lastschrifteinzug könnte bis zu 6 Wochen widersprochen werden! Kann das jede Bank handhaben wie sie will oder gibt es da gesetzliche Bestimmungen. Danke im Voraus für die Antworten.
3 Antworten
Es ist in der Tat ein Kreditrisiko für Deine Bank (bzw. für Dich), dass Deine Lastschriften auf fremde Konten von diesen Kontofinhabern widerrufen werden können. Du brauchst also eine Kreditlinie bei Deiner Bank oder mußt - in Absprache mit Deiner Bank - den Geldeinzug anders regeln.
Grundsätzlich ist das legitim. Vermutlich erfolgt die Gutschrift mit dem Vermerk "E.v." (Eingang vorbehalten).
Genaueres steht in den Bedingungen für den Lastschrifteinzug deiner Sparkasse.
Grundsätzlich kannst Du über Guthabenbuchungen ab dem Valutatag verfügen. Wurden sie vorher schon gebucht, so steht zwar der Betrag im Kontosado ggf. berücksichtigt, Du kannst jedoch noch nicht über den Wert verfügen.
Die Argumentation der Rückgabeoption mit 6 Wochen (oder mehr) ist nicht zutreffend. Lastschriften müssen ab Valuta bereitstehen. Gehen sie dann dennoch zurück, sind reaktiv entsprechende Maßnahmen zum Ausgleich des Kontos zu treffen. Das würde ja bedeuten, daß man einen Lastschrifteinzug vom z.B. 27.02.2012, der zur Gutschrift auf das eigene Konto führt, zwar mit Valuta vom 28.02. oder 29.02. auf dem Konto wiederfindet, letztendlich über den (gesperrten) Betrag erst ab Mitte April verfügen könnte.
Lies in den AGB Deiner Sparkasse nach, welche Regeln hier gelten.
Bedenke auch, daß wenn Du einen Betrag per Lastschrift einziehst, der dann wiederum per Lastschrift von Deinem Konto geholt wird, Valuta der Gutschrift spätestens der Bankarbeitstag vor dem Einreichungstag der abbuchenden Lastschrift sein muss.